Herzlich willkommen auf der Website des Büro Studienpräses!

 

Um eine bestmögliche Betreuung der Studierenden in studienrechtlichen Belangen zu gewährleisten, wurde an der Universität Wien die Funktion der*des Studienpräses eingerichtet.

Grundlage dafür bildet die im Universitätsgesetz 2002 vorgesehene "Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs" (§ 19 Abs. 2 Z. 2 UG).

Die Aufgaben der*des Studienpräses sind vielfältig und umfangreich. Sie sind im Universitätsgesetz 2002 und in der Satzung der Universität Wien (§ 3 Satzungsteil Studienpräses) geregelt. In Ausübung dieser wird sie*er von den Studienprogrammleiter*innen durch deren fachliche Kompetenz unterstützt. Die Delegationsverordnung regelt jene Aufgaben, die die Studienprogrammleitungen im Namen der*des Studienpräses ausführen.

Seit Oktober 2014 nimmt Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Lieberzeit die Funktion des Studienpräses wahr.