Herzlich willkommen auf der Website der Studienpräses
Um eine bestmögliche Betreuung der Studierenden in studienrechtlichen Belangen zu gewährleisten, wurde an der Universität Wien die Funktion der Studienpräses eingerichtet.
Grundlage dafür bildet die im Universitätsgesetz 2002 vorgesehene "Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs" (§ 19 Abs. 2 Z. 2 UG).
Die Aufgaben der Studienpräses sind vielfältig und umfangreich. Sie sind im Universitätsgesetz 2002 und in der Satzung der Universität Wien (§ 3 Satzungsteil Studienpräses) geregelt. In Ausübung dieser wird sie von den Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern durch deren fachliche Kompetenz unterstützt. Die Delegationsverordnung regelt jene Aufgaben, die die Studienprogrammleitungen im Namen der Studienpräses ausführen.
Seit November 2004 nimmt Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitte Kopp in ihrer fünften Funktionsperiode die Funktion der Studienpräses wahr.







