Allgemeine Informationen zum LL.M.-Stipendium (incoming)

Das Stipendium gilt der besonderen Unterstützung eines LL.M.-Studiums an der Universität Wien für den Studienbeitrag (keine Reisekosten).

Die budgetären Mittel stammen aus den Mitteln der Hochschulstipendienstiftung für Hörer der Rechte an der Wiener Universität, welche einmal jährlich (jeweils am Ende des Sommersemesters) für das jeweils kommende Studienjahr vergeben werden. Es handelt sich dabei um einen Einmalbetrag.

Die Voraussetzungen sind u.a. ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität im Ausland und besonders guter Studienerfolg sowie das Zulassungsschreiben des LLM Lehrganges. Die Antragstellung muss vor Beginn des rechtswissenschaftlichen LL.M. Lehrganges erfolgen.

Die Auswahlkriterien bzw. die Reihung erfolgt auf Grund der Studienleistungen, fachlichen Qualifikation unter Berücksichtigung der Eigendarstellung und der sprachlichen Fähigkeiten. Die Entscheidung erfolgt durch eine Kommission unter dem Vorsitz von der Vizerektorin Studierende und Lehre.

Es besteht kein Rechtsanspruch.

  • Ausschreibung (Die Antragsfrist ist abgelaufen; the call is over)
  • Ausschreibung pdf  (Barrierefrei - die Antragsfrist ist abgelaufen) 
  • Antragsformular (pdf) - deutsch- (Die Antragsfrist ist abgelaufen; Sie werden, wie in der Ausschreibung veröffentlicht, informiert.)
  • Application form (pdf) - english - (The call is over; you will be informed as published in the call)

davor gibt es keine Information über den genauen Antragszeitraum; before that there is no information about the exact application period.

Allgemeine Informationen zum LL.M.-Stipendium (outgoing)

Das Stipendium gilt der besonderen Unterstützung eines LL.M.-Studiums im Ausland für den Studienbeitrag (keine Reisekosten).

Die budgetären Mittel stammen aus den Mitteln der Hochschulstipendienstiftung für Hörer der Rechte an der Wiener Universität, welche einmal jährlich (jeweils am Ende des Sommersemesters) für das jeweils kommende Studienjahr vergeben werden. Es handelt sich dabei um einen Einmalbetrag.

Die Voraussetzungen u.a. sind ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien sowie ein besonders guter Studienerfolg (Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten). Es muss eine aufrechte Zulassung zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien vorliegen.

Die Auswahlkriterien bzw. die Reihung erfolgt auf Grund der Studienleistungen, fachlichen Qualifikation unter Berücksichtigung der Eigendarstellung und der sprachlichen Fähigkeiten. Die Entscheidung erfolgt durch eine Kommission unter dem Vorsitz von der Vizerektorin Studierende und Lehre.

Es besteht kein Rechtsanspruch.

  • Ausschreibung - (Offizielle Ausschreibung im Miteilungsblatt - Die Antragsfrist ist abgelaufen, Sie werden, wie in der Ausschreibung veröffentlicht, informiert.)
  • Ausschreibung pdf - (Barrierefrei - Die Antragsfrist ist abgelaufen, Sie werden, wie in der Ausschreibung veröffentlicht, informiert.)
  • Antragsformular (pdf) - (Die Antragsfrist ist abgelaufen, Sie werden, wie in der Ausschreibung veröffentlicht, informiert.)

Postadresse: Büro Studienpräses; z.H. Fr. Claudia Fritz-Larott, 1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: +43 1 4277 DW 12154

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Fritz-Larott (claudia.fritz-larott@univie.ac.at oder stipendium@univie.ac.at)

(Bitte verwenden Sie für alle Anfragen Ihre u:account-E-Mail mit der Angabe der Matrikelnummer!)