Nostrifizieren an der Universität Wien

Mit der Nostrifizierung wird ein im Ausland erworbener Studienabschluss einem österreichischen Studienabschluss gleichgestellt. Die Gleichstellung gilt auch für Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben (z.B. Führung des akademischen Grades, Berechtigung zur Ausübung des Berufes, etc.).

Die österreichweite offizielle Informationsstelle für grenzüberschreitende Nostrifizierungsfragen im Hochschulbereich ist ENIC NARIC AUSTRIA.

An der Universität Wien können akademische Grade zu Studien, die die Universität Wien anbietet, nostrifiziert werden.

Erstkontakt

Claudia Fritz-Larott
Büro Studienpräses
Universität Wien
1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: + 43- 1-4277-12154
Fax: +43-1-4277-12159
E-Mail: nostrifizierung@univie.ac.at

  • Allgemeine Auskünfte, Beratung und Informationen zum Thema Nostrifizierung
  • Informationen zum organisatorischen Ablauf des Nostrifizierungsverfahrens
  • Hilfe bei der Antragstellung

Bitte setzen Sie sich bereits vor einer Antragstellung telefonisch oder per E-Mail mit Frau Fritz-Larott in Verbindung.

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Was ist die Nostrifizierung?
Ist die Nostrifizierung Voraussetzung für die Aufnahme eines weiterführenden Studiums?
Kann jeder ausländische Studienabschluss nostrifiziert werden?
Wo ist die Nostrifizierung gesetzlich geregelt?
Wie ist das Führen von akademischen Graden gesetzlich geregelt?
Kann die Nostrifizierung an jeder österreichischen Universität beantragt werden?
Wer entscheidet über den Antrag der Nostrifizierung?
Welche Nachweise und Unterlagen sind für die Einreichung notwendig?
Welche Kosten fallen für die Nostrifizierung an?
Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?
Wie läuft das Verfahren einer Nostrifizierung ab?
In welchen Fällen gibt es besondere Verfahren?
Wie ist das Verfahren bei Lehramtsstudien?
Wie lange dauert das Verfahren?
Wie geht man vor, wenn ein Bescheid mit Auflagen ausgestellt wird?