Leistungsstipendium nach dem StudFG
Das Leistungsstipendium nach StudFG wird von dem/der Studienpräses mit den budgetären Mittel des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) vergeben.
Das Stipendien kann unabhängig von anderen Stipendien beantragt werden und wird für bereits absolvierte Prüfungen/Lehrveranstaltungen im Nachhinein vergeben:
Leistungsstipendien nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vom bmwfw finanziert:
- Allgemeine Informationen und Erläuterungen zur Vergabe
- Erläuterungen zur Einbeziehung von Leistungen und Übermittlung von Unterlagen
- Detailinformationen zur Gleichstellung für Nichtösterreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- Detailinformationen zur Studiendauer und etwaige Gründe zur Verlängerung der Mindeststudiendauer
- Ausschreibung für 2020/2021 (= Leistungszeitraum 1.10.2020-30.09.2021) -
(Die Entscheidung Studienjahr 19/20 finden Sie im u:space) - Merkblatt zur Ausschreibung für das Studienjahr 2020/2021 (wieder erhältlich zur nächsten Antragsfrist im WS 21/22)
- Leitfaden zur Antragstellung für das Studienjahr 2020/2021 (wieder erhältlich zur nächsten Antragsfrist im WS 21/22)
Bei beiden Stipendien geht es ausschließlich um hervorragende Studienleistungen, sie werden unabhängig vom Einkommen der/des Studierenden oder seiner/ihrer Angehörigen vergeben. Das Stipendium für 'sozial Förderungswürdige' wird nicht von der Universität vergeben sondern von der Studienbeihilfenbehörde. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: http://www.stipendium.at/
Postadresse: Büro Studienpräses; z.H. Fr. Claudia Fritz-Larott, 1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: +43 1 4277 DW 12154
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Fritz-Larott (claudia.fritz-larott@univie.ac.at oder stipendium@univie.ac.at)
(Bitte verwenden Sie für alle Anfragen als Studierende/r Ihre u:account-Adresse! Als AbsolventIn geben Sie die Matrikelnummer an!)