Leistungsstipendium nach dem StudFG
Das Leistungsstipendium nach StudFG wird von dem/der Studienpräses mit den budgetären Mittel des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) vergeben.
Das Stipendien kann unabhängig von anderen Stipendien beantragt werden und wird für bereits absolvierte Prüfungen/Lehrveranstaltungen im Nachhinein vergeben:
Leistungsstipendien nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vom bmwfw finanziert:
- Allgemeine Informationen und Erläuterungen zur Vergabe
- Erläuterungen zur Einbeziehung von Leistungen und Übermittlung von Unterlagen
- Detailinformationen zur Gleichstellung für Nichtösterreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- Detailinformationen zur Studiendauer und etwaige Gründe zur Verlängerung der Mindeststudiendauer
- Ausschreibung für 2022/2023 Die Berechnung wurde abgeschlossen. Bis 8.1.24 können Sie sich noch melden, sollte die Berechnung nicht korrekt sein. Bitte lesen Sie aber vorher die Ausschreibung und die Merkblätter und senden Sie wenn, eine nachvollziehbare Berechnung, damit es überprüft werden kann. Danke. Alle Antragsteller:innen werden nach dem 8.1.24 ehest möglich - spätestens Ende Jänner 2024 über u:space informiert. Bitte um Verständnis, telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden.
- Ausschreibung für 2022/2023 mit dem Mitteilungsblatt verlinkt Die Berechnung wurde abgeschlossen. Bis 8.1.24 können Sie sich noch melden, sollte die Berechnung nicht korrekt sein. Bitte lesen Sie aber vorher die Ausschreibung und die Merkblätter und senden Sie wenn, eine nachvollziehbare Berechnung, damit es überprüft werden kann. Danke. Alle Antragsteller:innen werden nach dem 8.1.24 ehest möglich - spätestens Ende Jänner 2024 über u:space informiert. Bitte um Verständnis, telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden.
- Leitfaden zur Ausschreibung für das Studienjahr 2023/2024
- Probleme bei der Antragstellung
Bei dem Stipendien geht es ausschließlich um hervorragende Studienleistungen, sie werden unabhängig vom Einkommen der/des Studierenden oder seiner/ihrer Angehörigen vergeben. Das Stipendium für "sozial Förderungswürdige" wird nicht von der Universität vergeben sondern von der Studienbeihilfenbehörde. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: http://www.stipendium.at/
Antragstellung über U:SPACE: u:space Startseite - Gast - u:space (univie.ac.at) (die Antragsfrist wird in der Ausschreibung veröffentlicht, vorab gibt es dazu keine näheren Informationen, danke für Ihr Verständnis)
Postadresse: Büro Studienpräses; z.H. Fr. Claudia Fritz-Larott, 1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: +43 1 4277 DW 12154
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Fritz-Larott (claudia.fritz-larott@univie.ac.at oder stipendium@univie.ac.at)
(Bitte verwenden Sie für alle Anfragen als Studierender Ihre u:account-E-Mail mit der Angabe der Matrikelnummer! Als Absolvent*in geben Sie die Matrikelnummer an!)