Leistungsstipendium nach dem StudFG

Das Leistungsstipendium nach StudFG wird von dem/der Studienpräses mit den budgetären Mittel des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) vergeben. 

Das Stipendien kann unabhängig von anderen Stipendien beantragt werden und wird für bereits absolvierte Prüfungen/Lehrveranstaltungen im Nachhinein vergeben:

Leistungsstipendien nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vom bmwfw finanziert:

Bei dem Stipendien geht es ausschließlich um hervorragende Studienleistungen, sie werden unabhängig vom Einkommen der/des Studierenden oder seiner/ihrer Angehörigen vergeben. Das Stipendium für "sozial Förderungswürdige" wird nicht von der Universität vergeben sondern von der Studienbeihilfenbehörde. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: www.stipendium.at


Antragstellung über U:SPACE: u:space Startseite - Gast - u:space (univie.ac.at) (die Antragsfrist wird in der Ausschreibung veröffentlicht, vorab gibt es dazu keine näheren Informationen, danke für Ihr Verständnis)

Postadresse: Büro Studienpräses; z.H. Fr. Claudia Fritz-Larott, 1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: +43 1 4277 DW 12154

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Fritz-Larott (claudia.fritz-larott@univie.ac.at oder stipendium@univie.ac.at)

(Bitte verwenden Sie für alle Anfragen als Studierender Ihre u:account-E-Mail mit der Angabe der Matrikelnummer! Als Absolvent*in geben Sie die Matrikelnummer an!)