Allgemeine Informationen zum Förderstipendium

Das Förderungsstipendium wird für die Durchführung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Magister-/Masterarbeit, Dissertation) vergeben und soll mit einem einmaligen Geldbetrag den Studierenden helfen das Studium abzuschließen.

Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind:

  • überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für den/die Studierenden - z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien
  • Förderungswürdigkeit der Arbeit. Die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission, berücksichtigt werden Kriterien wie z.B.: ein außergewöhnliches Thema

Der Antrag eines Förderungsstipendiums ist an bestimmte Fristen gebunden und kann einmal pro Semester gestellt werden. Welche Voraussetzungen für eine Zuerkennung im Einzelnen nötig sind, wie ein Antrag gestellt wird und wo Sie die Antragsfristen erfahren, können Sie um untenstehenden Merkblatt nachlesen. Genauere Informationen finden Sie im Dokument Detailinformation:

Förderungsstipendium nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vom bmwfw finanziert


Büro Studienpräses; z.H. Fr. Claudia Fritz-Larott, 1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: +43 1 4277 DW 12154

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Fritz-Larott (claudia.fritz-larott@univie.ac.at oder stipendium@univie.ac.at)

(Bitte verwenden Sie für alle Anfragen Ihre u:account-E-Mail mit der Angabe der Matrikelnummer!)