Diplom- und Masterarbeiten

Diplom- und Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten und dienen dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Das Thema der Arbeit wird im Einvernehmen zwischen Studierenden und Betreuer*innen festgelegt.

Die Aufgabenstellung einer Diplom- oder Masterarbeit muss so gestaltet sein, dass die Bearbeitung durch die Studierenden innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

Wer darf Diplom- und Masterarbeiten betreuen?

Zur Betreuung bzw. Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten sind berechtigt:

  • Universitätsprofessor*innen
  • habilitierte Mitarbeiter*innen
  • assoziierte Universitätsprofessor*innen
  • Assistenzprofessor*innengemäß Kollektivvertrag der Universität Wien

Finden Studierende keine*n Betreuer*in, hat die*der Studienprogrammleiter*in für diese Studierenden eine*n Betreuer*in in einem besonderen Verfahren heranzuziehen.

Mitbetreuung

Wenn das Thema einer Master- oder Diplomarbeit und die Betreuung genehmigt oder nicht untersagt wurden, so kann die*der Betreuer*in der*dem Vizedekan*in für Lehre eine*n Mitarbeiter*in mit Doktorat vorschlagen, der oder die zur Unterstützung bei der Betreuung herangezogen werden soll (Mitbetreuung).

Die Genehmigung der Mitbetreuung durch die*den Vizedekan*in für Lehre ist zulässig, wenn

  • die*der Mitarbeiter*in der Mitbetreuung zustimmt,
  • das Thema der Master- oder Diplomarbeit mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Einklang steht und
  • die übrigen Aufgaben der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Forschung und Lehre nicht beeinträchtigt werden.

Beurteilung

Diplom- und Masterarbeiten werden nach Einreichung der Arbeit von der Studienprogrammleitung einer*m Beurteiler*in zugewiesen, wobei für die Beurteilung eine Frist von zwei Monaten ab Einreichung gilt. In den meisten Fällen übernimmt die*der Betreuer*in diese Aufgabe. Bei einer negativen Beurteilung besteht die Möglichkeit einer Überarbeitung anhand des Gutachtens und einer erneuten Einreichung. Es gibt dabei kein Limit der Einreichungen. Studierende haben ab Bekanntgabe der Beurteilung sechs Monate lang das Recht auf Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen.

Info-Video zur Betreuung und Mitbetreuung von wissenschaftlichen Arbeiten