Prüfungsarten


Lehrveranstaltungsprüfungen

Nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

Darunter fallen insbesondere Vorlesungen: Es gibt nur eine mündliche oder schriftliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung, aber keine Anwesenheitspflicht. Die*der Lehrveranstaltungsleiter*in muss mindestens vier Prüfungstermine anbieten (am Ende der Lehrveranstaltung, sowie Anfang, Mitte und Ende des Nachfolgesemesters).

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

Darunter fallen insbesondere Übungen, Seminare, Praktika etc.: Die Beurteilung erfolgt aufgrund von mindestens zwei Teilleistungen (diese können mündlich, schriftlich, praktisch etc. sein), die im Rahmen der Lehrveranstaltung zu erbringen sind. Die einzelnen Teilleistungen sind in einem sachlich angemessenen, fairen und nachvollziehbaren Ausmaß für die Beurteilung heranzuziehen.

Modulprüfungen

Modulprüfungen setzen nicht den Besuch von Lehrveranstaltungen voraus. Prüfungsstoff sind im Curriculum festgelegte Studienziele (Inhalte von Modulen).

Modulprüfungen im Rahmen der StEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase) unterscheiden sich von Modulprüfungen lediglich durch ihre besondere "Funktion". Sie sind Voraussetzung für die Absolvierung weiterer Lehrveranstaltungen bzw. Module.

Kombinierte Modulprüfungen

Sie bestehen aus einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung und einem oder mehreren prüfungsimmanenten Bestandteilen. Eine kombinierte Modulprüfung ist absolviert, wenn alle Teile positiv beurteilt wurden.

Kommissionelle Prüfungen

Darunter fallen

  • vierte Antritte zu Prüfungen von nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen. Bei prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung, hier wird die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt.
  • Abschlussprüfungen in Magister-, Master- und Diplom- und Doktoratsstudien.

Kommissionelle Prüfungen werden von einem Prüfungssenat abgenommen. Wie viele Prüfer*innen einem Senat angehören, hängt von der jeweiligen Prüfung ab. Es ist von jedem Prüfungsfach zumindest ein*e Prüfer*in vorzusehen. Generell müssen einem Prüfungssenat zumindest drei Personen angehören. Von der Studienprogrammleitung (SPL) ist ein Prüfungsvorsitz zu bestellen, idealerweise übernimmt die*der SPL selbst diese Funktion.

 


 Info-Video - "Kommissionelle Prüfungen: Ablauf und Beurteilung"