Digitales Prüfen

Ankündigung der digitalen Prüfung in u:find

Die digitale Prüfung wird im Vorlesungsverzeichnis (u:find) angekündigt. Die Lehrenden werden angehalten den Prüfungsstoff, die Dauer und den Zeitpunkt sowie den Modus der Abgabe, die Art der Leistungskontrolle, die erlaubten Hilfsmittel, die Mindestanforderungen und der Beurteilungsmaßstab in u:find anzugeben.

Werden bereits getätigte Ankündigungen aufgrund der derzeitigen Situation geändert, so sollen die Angaben im u:find um die neuen Prüfungsmodi ergänzt und keinesfalls die bisherigen Ankündigungen gelöscht werden (z.B. mit „Update aufgrund Covid-19 vom xx.xx.xxxx“). Mit der Anmeldung zu einer digitalen Prüfung erklären sich die Studierenden mit dem dem rechtzeitig (zumindest 14 Tage vor dem Prüfungstermin) angekündigten Prüfungsmodus einverstanden.

Ein zweiter, dritter oder vierter Prüfungstermin, der online durchgeführt werden muss, kann von dem oder den vorangehenden Termin oder Terminen formal abweichen, z.B. weil beim ersten Termin auch offene Fragen im Test enthalten waren, die bei den Folge-Online-Prüfungsterminen aus Praktibilitätsgründen durch MC-Prüfungen ersetzt werden. Dies muss transparent in u:find (und ggf. auf Moodle) kommuniziert werden.

An- und Abmeldung

Die An- und Abmeldung zur Prüfung erfolgt wie im Regelbetrieb über u:space. Nur korrekt angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen. Studierende, die sich nicht korrekt angemeldet haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Studierenden, die sich nicht rechtzeitig von einem Prüfungstermin abmelden, werden für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.

Antrittszählung

Mit Anmeldung zu einer digitalen Prüfung erklären sich die Studierenden mit dem Prüfungsmodus einverstanden. Der Antritt wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte dieser Prüfung dazugezählt.

Kommissionelle Prüfungen

Am formalen Ablauf einer kommissionellen Prüfung ändert sich nichts im Vergleich zu einer Prüfung vorort. Findet die Prüfung digital mündlich statt, dann sind der Prüfung alle Prüfer*innen zugeschaltet. Findet die Prüfung digital schriflich statt, dann wird der Test von allen Kommissionsmitgliedern beurteilt.

Identifizierung

  • Digitale mündliche Prüfungen: Studierende haben Sie mit einem Lichtbildausweis über den Videochat zu identifizieren.
  • Digitale schriftliche Prüfungen: Die Abwicklung der digitalen schriftlichen Prüfung hat ausschließlich über die Nutzung von Moodle zu erfolgen. Studierende haben sich mit dem u:account einzuloggen und bestätigen dadurch ihre Identität. Darüberhinausgehende Identifizierungsmethoden sind nicht vorgesehen.

Prüfungsabbruch

Wird die Prüfung ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen oder im Falle einer digitalen schriftlichen Prüfung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes auf Moodle hochgeladen, wird die Prüfung mit „nicht genügend“ beurteilt. Bei technischen Problemen haben sich Studierende sofort an die Lehrveranstaltungsleitung oder die Prüfungsaufsicht zu wenden.

Prüfungsaufsicht

Bei digitalen schriftlichen Prüfungen wird zumindest eine fachkundige Person bekanntgegeben (Deckblatt der Prüfung), die unmittelbar vor, während und nach der Prüfung digital erreichbar ist und für Fragen zur Prüfung und (technischen) Problemen verfügbar ist. Bei technischen Problemen können Sie sich auch an den Helpdesk des ZID wenden.

Prüfungseinsicht

Auch bei Online-Prüfungen besteht die Möglichkeit auf Prüfungseinsicht. Studierende wenden Sie sich dazu an ihre*n Prüfer*in. Sollten keine gemeinsame Lösung gefunden werden, wenden Sie sich Studierende per Mail an ihr SSC (mit Angabe, um welche Prüfung es sich handelt).

Kopien der Beurteilungsunterlagen sowie etwaige nähere Erläuterungen können per Mail versendet werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Studierenden und die Lehrenden in einem Videokonferenz-Tool zusammen zu bringen und die zuvor eingescannten Beurteilungsunterlagen zu teilen. Vom Recht der Vervielfältigung ausgeschlossen sind Multiple Choice Prüfungen; bei Versendung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Unterlagen leicht verbreitet werden können.

Schummeln (Verwendung unerlaubter Hilfsmittel)

  • Mündliche Prüfungen: Studierende sind berechtigt eine Vertrauensperson zur Prüfung mitzunehmen. Die Vertrauensperson auf Seiten der Studierenden soll hinter der*dem Kandidat*in im Blickfeld der Kamera und der*des Prüfer*in sitzen. Anlassbezogen/im Verdachtsfall kann die*der Prüfer*in verlangen, dass der Raum mit der Kamera ausgeschwenkt wird. Wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden, wird die Prüfung seitens der*des Prüfer*in abgebrochen.
  • Schriftliche Prüfungen: Mit Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierende die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
  • Konsequenzen bei Schummeln: Werden unerlaubte Hilfsmittel verwendet und/oder die Prüfung nicht selbständig absolviert, wird die Prüfung nicht beurteilt und mit einem X im Sammelzeugnis dokumentiert. Der Prüfungsantritt wird auf die zulässige Zahl der Antritte angerechnet. Der Vorfall/der Ablauf muss von der LV-Leitung klar und nachvollziehbar dokumentiert werden.