Anfechtung
Wenn eine negativ beurteilte Prüfung einen schweren formalen Mangel aufweist, kann sie von der*dem Studienpräses nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens aufgehoben werden.
Schwere Mängel sind z.B. unzureichende Prüfungszeit, unleserliche Prüfungsfragen, zu wenig gestellte Fragen, kein Prüfungsprotokoll etc.
Eine Anfechtung ist binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung bei der*dem Studienpräses einzubringen und wird bescheidmäßig erledigt. Die Beurteilung einer Prüfung per se kann nicht angefochten werden, es muss sich um einen schweren Formalfehler handeln.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit für eine Anfechtung?
Was muss ich konkret tun?
Wie erfahre ich von der Entscheidung?
Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?
Was ist die Rechtsgrundlage?