Leitfaden Cotutelle de thèse

Zuständig für die Genehmigung einer Vereinbarung "Cotutelle de thèse" ist die Studienpräses, wobei im Zuge dieser Vereinbarung "Cotutelle de thèse" das Procedere (Curriculum, Abschluss, etc.) im Einzelfall genau festgelegt wird.

Das Cotutelle-Modell ("Cotutelle de thèse") entstammt einer Initiative Frankreichs zur Unterstützung einer gemeinsamen Doktoratsbetreuung von französischen Universitäten und Universitäten anderen Ländern. Mittlerweile hat sich das Cotutelle-Modell als eines der gängigsten Modelle gemeinsamer Betreuung auch außerhalb Frankreichs etabliert. Cotutelle-Vereinbarungen sind Abkommen der Universität Wien und einer Partneruniversität.

Wesentliche Merkmale einer Cotutelle-Vereinbarung sind:

  • Doktorand*innen führen ihre Forschungsarbeiten unter der Betreuung (zumindest) zweier Wissenschafter*innen (zumindest eine*r pro teilnehmende Universität) durch. Aufenthalte zu Forschungs- und Studienzwecken wechseln sich an den beiden Universitäten ab.
  • Die*Der Studierende ist für die Gesamtstudienzeit an beiden Universitäten zugelassen und erfüllt Zulassungs- und Studienvoraussetzungen an beiden Universitäten.
  • Die Vereinbarung regelt in welchem Ausmaß Studiengebühren an welcher Universität zu bezahlen sind.
  • Die*Der Studierende hat an beiden Universitäten zumindest eine betreuende Person.
  • Die*Der Studierende verbringt zumindest das Äquivalent eines Studienjahrs an der Partneruniversität.
  • Die zu erbringenden Studienleistungen unterliegen dem jeweiligen inländischen Studienrecht beider Universitäten.
  • Die Dissertation wird in jener Sprache verfasst, die an der für das Beurteilungsverfahren zuständigen Universität üblich ist, zusätzlich kann eine Kurzfassung in der für die Partneruniversität üblichen Sprache verlangt werden.
  • Die fertig gestellte Dissertation ist an beiden Partneruniversitäten zur Begutachtung einzureichen.
  • Die*Der Studierende hat nach positiver Beurteilung der Dissertation und nach Erbringung aller vom Studienplan beider Universitäten vorgeschriebenen Leistungen eine mündliche kommissionelle Abschlussprüfung (Rigorosum/Defensio) an einer der beiden Partneruniversitäten zu absolvieren.

Für Beratung und detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte das Doktorand*innenzentrum.