Anerkennungen: Spezialfälle/Verordnungen

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Anerkennungsverordnung

Eine Anerkennungsverordnung ist eine einheitliche Regelung für die Anerkennung definierter Lehrveranstaltungen eines Studiums für Lehrveranstaltungen eines anderen Studiums. Betroffene Studierende erhalten dadurch vorab verbindliche Informationen, welche Anerkennungen möglich sind. Gibt es Wahlmöglichkeiten, so ist vor Anwendung der Verordnung die StudienServiceStelle/das StudienServiceCenter zu kontaktieren.

Äquivalenzverordnung

Insbesondere bei der Novellierung von Curricula kann es passieren, dass zwar noch Studierende im alten Curriculum sind, aber aus Ressourcengründen keine Lehrveranstaltungen mehr für dieses alte Curriculum angeboten werden. In dem Fall ist eine Äquivalenzverordnung sinnvoll.

In Äquivalenzverordnungen kann verbindlich festgehalten werden, welche Lehrveranstaltungen nach dem neuen Curriculum den Lehrveranstaltungen nach dem alten Curriculum entsprechen, damit die*der Studierende fehlende alte Lehrveranstaltungen gegebenenfalls ersetzen und ihr*sein Studium noch nach ihrem*seinem Curriculum beenden kann.

Vorab-Anerkennungen (Auslandsaufenthalt)

Eine Vorab-Anerkennung ist ausschließlich bei Auslandsaufenthalten (z.B. im Zuge eines ERASMUS-Semesters) möglich. Die SPL stellt auf Antrag der*des Studierenden fest, welche der geplanten Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind, und stellt einen sogenannten Feststellungsbescheid aus.

Nach Rückkehr vom Auslandsstudium und unter Vorlage der ausländischen Studienunterlagen kann die*der Studierende dann die endgültige Anerkennung des Auslandsstudiums beantragen, wobei die SPL an den Inhalt des Feststellungsbescheides gebunden ist.