FAQs - Häufig gestellte Fragen

 

  • Hinweis: FAQs zur Validierung stehen ab Mitte September 2022 zur Verfügung.

 

Allgemein

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Ich beginne am 01.10.2022 mit dem Studium, was muss ich für eine Anerkennung beachten?
Ich studiere seit 01.03.2022, betrifft mich die neue Regelung bzgl. der Anerkennungen?
Wo ist der Antrag zu stellen?
Ich studiere seit 4 Semestern und habe bereits Anerkennungen beantragt und genehmigt bekommen, betrifft mich die neue Regelung bzgl. der 2 Semester?
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Wo finde ich Lernziele/Kompetenzen?
Woran erkenne ich, dass kein wesentlicher Unterschied hinsichtlich Lernziel/Kompetenz vorliegt?
Wie lange muss ich auf eine Entscheidung warten und wie erfahre ich von dieser?
Was tue ich, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?
Was ist die Rechtsgrundlage?
Ich studiere mehrere Studien gleichzeitig, hat das Auswirkungen auf die Anerkennungen?
Was bedeutet "Leistungen vor der Zulassung können nur innerhalb der ersten zwei Semester anerkannt werden"? Betrifft das auch Leistungen an der Universität Wien?
Gilt für Anerkennungen mittels Anerkennungsverordnungen ebenfalls die Zwei-Semester-Frist?
Ist das Prüfungsdatum für die Anerkennung bzw. die Zwei-Semester-Frist relevant?
Was passiert, wenn ich vergessen habe, eine Leistung anerkennen zu lassen und die Zwei-Semester-Frist ist bereits verstrichen?
Muss ich die STEOP absolviert haben bevor ich Anerkennungen beantragen darf?
Kann ich mir Leistungen aus einer BHS oder AHS, wissenschaftliche oder berufliche Tätigkeiten oder berufliche oder außerberufliche Qualifikationen für Alternative Erweiterungen anerkennen lassen?
Ich habe mir eine Prüfung im Studium X anerkennen lassen, möchte jetzt aber die Prüfung absolvieren, ist das möglich?
Kann ich mir bei einer anerkannten Prüfung die Note verbessern?
Ich habe in meinem Studium A eine Prüfung absolviert und möchte sie nun im Studium B nochmals absolvieren, ist das möglich?

Lehramt

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Ich bin vom Diplomstudium Lehramt auf das Bachelorstudium Lehramt umgestiegen, gilt die Zwei-Semester-Frist auch für mich?
Ich bin vom Diplomstudium Lehramt auf das Bachelorstudium Lehramt umgestiegen, gilt die Zwei-Semester-Frist auch für die Anerkennung der pädagogischen Lehrveranstaltungen ABGs?
Was passiert wenn ich ein UF wechsle, betrifft mich die Zwei-Semester-Regel für die Anerkennung?