Veröffentlichung und Sperre
Veröffentlichung
Als Voraussetzung, um einen akademischen Grad zu erlangen, müssen Studierende wissenschaftliche Arbeiten sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form einreichen. Das Universitätsgesetz schreibt außerdem vor, dass die Arbeit veröffentlicht werden muss, was durch das Aufstellen des gedruckten Exemplars in der Universitätsbibliothek passiert. Im Fall von Dissertationen ist zusätzlich ein Exemplar an die Österreichische Nationalbibliothek abzuliefern.
Vor Abgabe der Druckversion muss die Arbeit elektronisch auf u:space hochgeladen werden. Dort wird sie auf Textgleichheiten überprüft. Erst danach gibt man die Druckversion ab, die mit der hochgeladenen Version absolut identisch sein muss.
Die Arbeiten werden nach positiver Beurteilung auf dem Hochschulschriftenserver u:theses angezeigt. Ob auch der Volltext online veröffentlicht wird, ist die freiwillige Entscheidung der*des Studierenden. Der Hochschulschriftenserver bietet die Möglichkeit, die Abschlussarbeiten weltweit verfügbar zu machen. Die Zitierfähigkeit ist durch eine dauerhafte und stabile Internetadresse gegeben.
Zudem besteht für Absolvent*innen der Universität Wien vor 2008 die Möglichkeit, ihre Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen auf freiwilliger Basis am u:theses Hochschulschriftenserver hochzuladen und im Volltext zu veröffentlichen, sofern dadurch keine rechtlichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden.
Sperre
Die*der Studierende entscheidet freiweillig, ob der elektronischen Volltextes einer wissenschaftlichen Arbeit im Internet veröffentlicht wird. Zur Veröffentlichung der Druckversion hingegen ist sie*er laut Universitätsgesetz verpflichtet.
Es ist jedoch möglich, einen Ausschluss der Benutzung der abgelieferten Exemplare für eine Frist von maximal fünf Jahren zu beantragen (d.h. die Arbeit zu "sperren"). Voraussetzung dafür ist die Glaubhaftmachung durch die*den Studierende*n, dass durch die Freigabe zur Nutzung in der Bibliothek wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind.
Werden wissenschaftliche Arbeiten z.B. in Kooperation mit einer Firma erstellt oder werden Datensätze von Dritten verwendet, so existiert meist von Beginn an ein Vertrag, der die Geheimhaltung sowie den Umgang mit möglichen Ergebnissen der wissenschaftlichen Arbeit regelt. Abgeschlossene Verträge sollen der Themen- und Betreuer*innenmeldung in Kopie beigelegt werden, sodass die SPL von Beginn an über eine Zusammenarbeit informiert ist.
Mit dem Antrag auf Sperre sollen existierende Verträge in Kopie der*dem Studienpräses übermittelt werden. Dies erleichtert die Entscheidung der*des Studienpräses und erspart viele Rückfragen.
Eine ausstehende mögliche Publikation ist in der Regel kein Sperrgrund. Wissenschaftliche Arbeiten, in die Publikationen integriert wurden, können entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Verlage gesperrt werden.