Dissertationen
Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen eines Doktoratsstudiums. Durch sie zeigt die*der Studierende, dass sie*er selbstständig wissenschaftliche Fragestellungen bewältigen kann.
Je nach Fach beschäftigt sich eine Dissertation entweder theoretisch mit einem Thema oder beschreibt und interpretiert empirisch/experimentell gewonnene Erkenntnisse. Die Dissertation muss im Regelfall neue Erkenntnisse zu dem gewählten Gegenstand enthalten und methodisch einwandfrei sein. Zur Textmenge einer Dissertation gibt es an der Universität Wien keine generellen Vorschriften. Nähere Bestimmungen über Betreuung und Beurteilung von Dissertationen sind in der Satzung festgelegt.
Betreuung
Zur Betreuung und Beurteilung von Dissertationen sind berechtigt:
- Universitätsprofessor*innen
- Habilitierte Mitarbeiter*innen
- Assoziierte Universitätsprofessor*innen
- Assistenzprofessor*innen gemäß Kollektivvertrag der Universität Wien
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Doktorat: Berechtigung zur Betreuung jener Dissertationen, die in direkter Konkurrenz mit anderen Wissenschafter*innen unter Einbeziehung einer internationalen Begutachtung eingeworben wurden und deren Zweck im Aufbau einer Gruppe von Nachwuchswissenschaftler*innen durch die *den wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in besteht (Exzellenzförderung des European Research Council, START- und Wittgensteinpreis, "Junior Group Leader" des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds)
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen des
- GMI – Gregor-Mendel-Institut für Molekulare Pflanzenbiologie
- IMBA – Institut für Molekulare Biotechnologie
- CeMM – Forschungszentrum für Molekulare Medizin
- IMP – Forschungsinstitut für Molekulare Pathologie
- Nach Anhörung der Fachvertreter*innen auch Heranziehung von Personen mit einer Lehrbefugnis oder gleichwertigen Qualifikation an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer den Universitäten gleichrangigen Einrichtung zur Betreuung/Beurteilung.
Grundlage für die Genehmigung des Dissertationsthemas der*des Doktorand*in ist das Exposé, das die Eckpunkte des Dissertationsvorhabens inklusive eines Arbeitsplans beinhaltet und im Rahmen der öffentlichen Präsentation an der Fakultät vorgestellt wird. Die Einreichung des Exposés sowie die Vorstellung des Vorhabens im Rahmen der öffentlichen Präsentation sollten spätestens bis Ende des ersten Studienjahres des Doktoratsstudiums erfolgen.
Die Studienprogrammleitung entscheidet auf Basis des Exposés, dessen öffentlicher Präsentation und einer etwaigen schriftlichen Stellungnahme des Doktoratsbeirates über die Genehmigung des Dissertationsvorhabens und die Betreuung.
Verpflichtende jährliche Fortschrittsberichte fassen die Ergebnisse und erbrachten Leistungen des Vorjahres zusammen und konkretisieren die nächsten Schritte für das kommende Jahr. Die Dissertationsvereinbarung und die Fortschrittsberichte müssen von den Doktorand*innen am jeweiligen SSC eingereicht werden.
Mitbetreuung
Wenn das Thema einer Dissertation und die Betreuung genehmigt worden sind, so kann die*der Betreuer*in der*dem Mitglied im Leitungsteam der Fakultät oder des Zentrums mit der Zuständigkeit für den Geschäftsbereich Lehre eine Mitbetreuung vorschlagen durch eine*n Mitarbeiter*in mit Doktorat, die*der Drittmittel für die Anstellung des Studierenden zur Bearbeitung des Themas unter Einbeziehung einer internationalen Begutachtung (beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung oder bei der Europäischen Kommission) eingeworben hat.
Die*der Mitarbeiter*in, die*der Studierende und die*der Betreuer*in legen die Grundlagen der Zusammenarbeit fest und überprüfen in regelmäßigen Abständen den Fortschritt der Dissertation. Die*der Vizedekan*in für Lehre kann sich über den Fortschritt informieren und die Mitbetreuung aus wichtigen Gründen widerrufen.
Beurteilung
Dissertationen werden nach Einreichung von der*dem Studienpräses im Einvernehmen mit der*dem Studienprogrammleiter*in zumindest zwei BeurteilerInnen zugewiesen, die von der*dem Betreuer*in verschieden sind. Doktorand*innen können gemeinsam mit den Betreuer*innen einen Dreiervorschlag bezüglich möglicher*m Gutachter*in einreichen. Auf Wunsch der*des Doktorandin*Doktoranden kann auch der zuständige Doktoratsbeirat Vorschläge machen.
Eine*n Betreuer*in als Beurteiler*in heranzuziehen, ist in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise möglich. In diesem Fall ist jedenfalls auch die Beurteilung durch eine fachlich entsprechend ausgewiesene externe Person vorzusehen.
Jede*r Betreuer*in ist berechtigt, innerhalb von höchstens vier Monaten eine Stellungnahme zur Arbeit abzulegen, die den Beurteiler*innen zur Kenntnis zu bringen ist. Wurden zwei Beurteiler*innen herangezogen und beurteilt eine*einer der beiden die Dissertation negativ, so hat die*der Studienpräses eine*n weitere*n Beurteiler*in heranzuziehen.
Info-Video zur Betreuung und Mitbetreuung von wissenschaftlichen Arbeiten
DoktorandInnenzentrum
Das DoktorandInnenzentrum bietet allen DoktorandInnen ein vielfältiges Unterstützungsangebot (Beratung, Veranstaltungen, etc.), unter anderem ein umfangreiches Kursangebot zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen. Das Spektrum der Kurse reicht dabei von Workshops zur Erstellung eines Exposés bis zu Academic Writing und Projektmanagement.