Anerkennungsverordnungen der*des Studienpräses
Anerkennungsverordnungen sollen gewährleisten, dass Anerkennungen, die eine größere Anzahl von Studierenden betreffen (etwa im Fall von auslaufenden Curricula), fair, einheitlich und nachvollziehbar erfolgen. Bei Anerkennungen, die im Zuge von Anerkennungsverordnungen erfolgen, wird kein Bescheid ausgestellt.