Aufbau eines Curriculums
Jedem Studium liegt ein Curriculum (früher "Studienplan") zugrunde, das den rechtlichen Rahmen vorgibt sowie Aufbau, zu erbringendes Arbeitspensum, Qualifikationsprofil, Lernergebnisse, Kompetenzen und Inhalte festlegt. Jedes Curriculum hat eine eigene Studienkennzahl.
Die Erlassung der Curricula ist Aufgabe des Senats, der dafür eine Curricularkommission eingerichtet hat. Diese wiederum erhält Vorschläge von curricularen Arbeitsgruppen bestehend aus Wissenschafter*innen und Studierenden der jeweiligen Studienrichtungen.
Folgende Bestandteile muss ein Curriculum mindestens enthalten:
- Bezeichnung des Studiums
- Qualifikationsprofil und Studienziele
- Dauer und Umfang
- Zulassungsvoraussetzungen
- Akademischer Grad
- Studienaufbau und Module mit ECTS-Punktezuweisung
- Aussage zur Mobilität im Studium
- Einteilung und Beschreibung der Lehrveranstaltungstypen
- Aussagen zur Abschlussarbeit
- ggf. Aussagen zu Teilnahmebeschränkungen von Lehrveranstaltungen
- eine Prüfungsordnung
- Aussagen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
- ggf. Übergangsbestimmungen
Module
Bachelor- und Masterstudien bestehen aus sogenannten Modulen, die Lehr- und Lerneinheiten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten im Studium zusammenfassen, und die innerhalb von einem bis maximal zwei Semestern zu absolvieren sind. Ein Modul ist eine inhaltlich wie zeitlich abgeschlossene Einheit mit festgelegten Modulzielen und einer bestimmten Anzahl von ECTS-Punkten. Es gibt drei Arten von Modulen:
- Pflichtmodul: Alle Studierenden der betroffenen Studienrichtung haben die als Pflichtmodule ausgewiesenen Module zu absolvieren.
- Alternatives Pflichtmodul: Die Studierenden haben zwischen zwei oder mehreren einander ausschließenden Modulen zu wählen.
- Wahlmodul: Wahlmodule bieten den Studierenden die Möglichkeit, durch freie Auswahl einer festgelegten Anzahl von Modulen einer Wahlmodulgruppe individuelle Schwerpunkte zu setzen.
Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen unterstützen die Studierenden beim Erreichen der Modulziele. Sie können als Vorbereitung für modulorientierte Prüfungen dienen oder selbst Grundlage für eine Prüfung sein.
Bei jeder Lehrveranstaltung muss angegeben werden, ob es sich um eine prüfungsimmanente oder eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt.
- Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Darunter fallen insbesondere Vorlesungen: Es gibt nur eine mündliche oder schriftliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung und keine Anwesenheitspflicht. Es sind verpflichtend mindestens vier Prüfungstermine anzubieten (am Ende der Lehrveranstaltung, sowie Anfang, Mitte und Ende des Nachfolgesemesters).
- Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Darunter fallen insbesondere Übungen, Seminare etc.: Die Beurteilung erfolgt aufgrund von mindestens zwei schriftlichen oder mündlichen Leistungen, die im Rahmen der Lehrveranstaltung zu erbringen sind. Die einzelnen Teilleistungen sind in einem sachlich angemessenen, fairen und nachvollziehbaren Ausmaß für die Beurteilung heranzuziehen.
Im Curriculum kann festgelegt werden, dass die vollständige Absolvierung von Modulen die Voraussetzung für die Absolvierung anderer Module bildet. Es kann außerdem im Curriculum vorgesehen sein, dass innerhalb eines Moduls die Absolvierung von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen als Voraussetzung für die Absolvierung weiterer Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Moduls erforderlich ist.
StEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase)
Eine besondere Art von Modul ist die StEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase), die in den meisten Bachelor- und Diplomstudien das erste Modul des Curriculums darstellt. Durch die StEOP sollen Studierende einen Einblick in das Studium erhalten und einschätzen können, ob einerseits die Studieninhalte mit ihren persönlichen Erwartungen übereinstimmen und andererseits, ob sie die Anforderungen für das Studium erfüllen können.
Der Umfang der StEOP beträgt je nach Studium zwischen 15 und 20 ECTS. Erst wenn alle Prüfungen der StEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
ECTS (European Credit Transfer System)
ECTS-Punkte beschreiben den Arbeitsaufwand, der typischerweise von den Studierenden erbracht werden muss, um bestimmte Studienziele zu erreichen, d.h. eine Lehrveranstaltung, ein Modul oder das gesamte Studium abzuschließen. Studierende erhalten ECTS-Punkte nach Erbringen der Leistungsnachweise und der entsprechenden Leistungsbeurteilung.
Ein Studienjahr wird gemäß ECTS (European Credit Transfer System) mit einem Arbeitsaufwand von 60 ECTS-Punkten für Studierende bemessen, das entspricht einem Arbeitsaufwand von 1.500 Echtstunden (also Stunden zu je 60 Minuten). Ein ECTS-Punkt entspricht daher einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 25 Echtstunden. Das schließt nicht nur die Präsenzzeit bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen ein, sondern auch die Prüfungszeit, das Selbststudium und die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen und möglicher Praktika.