Masterstudien

Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn alle im Curriculum vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Dazu zählt die Abfassung einer Masterarbeit. Als begleitende Betreuungsmaßnahme ist der Besuch von Masterseminaren möglich; viele Curricula sehen dies verpflichtend vor (in diesem Fall sind das unabhängig zu erbringende Leistungen). Die Bearbeitung der Masterarbeit darf jedoch nicht auf die Dauer des Masterseminars beschränkt werden.

Masterprüfung

Wurde die Masterarbeit positiv beurteilt und alle im Curriculum vorgeschriebenen Leistungen positiv erbracht, kann sich die*der Studierende beim zuständigen StudienServiceCenter zur Masterprüfung anmelden.

Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung, die

  • die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit sowie eine Befragung über das wissenschaftliche Umfeld (=Defensio) beinhaltet ODER
  • die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit sowie eine Befragung über das wissenschaftliche Umfeld (=Defensio) UND
    eine Prüfung über ein oder mehrere Fächer.

In welcher Form die Masterprüfung zu absolvieren ist, ist in den Curricula geregelt.

Sie muss vor einem Prüfungssenat (mindestens drei nach Maßgabe von § 14 und § 15 Satzung fachlich geeigneten Personen) abgelegt werden. Diesen Prüfungssenat stellt die Studienprogrammleitung zusammen, wobei sie*er entweder selbst den Vorsitz führt oder eine*n Prüfer*in zur*zum Vorsitzenden bestellt. Die*der Vorsitzende führt das Prüfungsprotokoll.

Abschlussdokumente

Verleihungsbescheid

Die Verleihung akademischer Grade obliegt der zuständigen Studienprogrammleitung mittels Bescheid, sobald die Absolvent*innen alle im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen positiv absolviert und die positiv beurteilte wissenschaftliche Arbeit abgeliefert haben.

Der Bescheid ist innerhalb von vier Wochen nach Erfüllung der Voraussetzungen auszustellen; es ist kein Antrag der*des Studierenden erforderlich; sie*er hat eine Mitwirkungspflicht bei der Zuordnung der Lehrveranstaltungen im Prüfungspass. Der Bescheid wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt, der Name der Universität sowie der akademische Grad werden aber nicht übersetzt.

Nachdem der Bescheid in Kraft getreten ist, sind die Absolvent*innen berechtigt, den verliehenen akademischen Grad zu führen. Die Teilnahme an der akademischen Feier ist freiwillig und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Der Verleihungsbescheid wird nur einmal im Original ausgestellt - mit jenen Daten, die zum Zeitpunkt der Ausstellung in der Datenbank der Universität Wien aufscheinen. Bei nachweislichem Verlust des Verleihungsbescheides oder bei Namensänderung wird ein Duplikat ausgestellt. Seit April 2020 wird der Bescheid elektronisch ausgestellt und amtssigniert übermittelt.

Abschlusszeugnis

In den Abschlusszeugnissen von Masterstudien werden die Module laut Curriculum sowie gewählte Erweiterungscurricula oder alternative Erweiterungen aufgelistet.

Mit in Kraft treten der UG-Novelle erfolgt die Berechnung des Abschlussprädikats wie folgt:

Zunächst wird die Gesamtbewertung aller Leistungen des Studiums ermittelt (alle positiven Prüfungsleistungen aus Modulen, die Abschlussprüfungen/Defensio und die Masterarbeit).
Ist das gewichtete Ergebnis der Gesamtbewertung ≤ 1,5 und wurden sowohl die wissenschaftliche Arbeit als auch die studienabschließende Prüfung mit "sehr gut" beurteilt, so wird das Abschlussprädikat "mit Auszeichnung bestanden" vergeben, andernfalls "bestanden".

Das Abschlusszeugnis wird nur einmal im Original ausgestellt - mit jenen Daten, die zum Zeitpunkt der Ausstellung in der Datenbank der Universität Wien aufscheinen. Bei nachweislichem Verlust des Abschlusszeugnisses oder bei Namensänderung wird ein Duplikat ausgestellt. Seit April 2020 wird das Zeugnis elektronisch ausgestellt und amtssigniert übermittelt.

Diploma Supplement

Das Diploma Supplement (Anhang zum Diplom) wird allen Absolvent*innen zu ihrem Abschlusszeugnis vom zuständigen SSC ausgestellt. Ziel des zweisprachigen Diploma Supplements (deutsch/englisch) ist es, die Transparenz in der Hochschulbildung zu erhöhen und die akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen zu erleichtern.

Es enthält:

  • Angaben über Art und Niveau des Abschlusses
  • Informationen über das abgeschlossene Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala)
  • standardisierte Informationen über das jeweilige Hochschul- und Studiensystem

Das Diploma Supplement ist kein Ersatz für einen Lebenslauf oder das Originalabschlusszeugnis und bietet keine Gewährleistung für automatische Anerkennung. Mittlerweile wird es in den meisten EU-/EWR-Staaten verwendet.

Beim Abschluss des Studiums wird für jedes Modul eine Modulbewertung ermittelt, die sich aus dem Mittelwert der nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen innerhalb des Moduls berechnet. Nach demselben Verfahren werden die Prüfungsleistungen in allen Modulen des Studiums für die Ermittlung der Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen herangezogen.

Die Modulbewertungen und die Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen werden im Anhang zum Diplom (Diploma Supplement) auf zwei Kommastellen genau ausgewiesen. Falls es im Curriculum fachliche Schwerpunkte gibt, wird deren Absolvierung ebenfalls vermerkt.