Doktoratsstudien
Beurteilung der Dissertation
Die im Rahmen des Doktoratsstudims verfasste Dissertation wird zwei Gutachter*innen zur vorgelegt, die von den Doktorand*innen gemeinsam mit den BetreuerInnen vorgeschlagen werden und vom Studienpräses ausgewählt werden. Die*der Betreuer*in selbst kann nur in begründeten Ausnahmefällen auch als Gutachter*in fungieren; in dem Fall muss die*der zweite GutachterIn auf jedem Fall eine externe Person sein.
Die Gutachter*innen haben maximal vier Monate nach Einreichung der Dissertation Zeit, ein Gutachten zu verfassen. Wird die Dissertation von beiden Beurteiler*innen positiv beurteilt, kann die*der Studierende sich zur Defensio anmelden. Wird die Dissertation von einem*einer Beurteiler*in negativ beurteilt, wird sie einer weiteren Person zur Beurteilung vorgelegt. Beurteilt auch diese Person die Dissertation negativ, ist das Ergebnis negativ, und die Dissertation muss überarbeitet werden, bevor sie wieder eingereicht werden kann.
Defensio
Wurde die Dissertation positiv beurteilt und alle im Curriculum vorgeschriebenen Leistungen positiv erbracht, kann sich die*der Doktorand*in beim zuständigen StudienServiceCenter zur Defensio anmelden.
Die Defensio ist eine kommissionelle Prüfung, die die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit sowie eine Befragung über das wissenschaftliche Umfeld beinhaltet. Sie muss vor einem Prüfungssenat (mindestens drei nach Maßgabe von § 14 und § 15 der Satzung fachlich geeigneten Personen) abgelegt werden. Diesen Prüfungssenat stellt die Studienprogrammleitung zusammen, wobei sie*er entweder selbst den Vorsitz führt oder eine*n Prüfer*in zur*zum Vorsitzenden bestellt. Die*der Vorsitzende führt das Prüfungsprotokoll.
Abschlussdokumente
Verleihungsbescheid
Die Verleihung akademischer Grade an obliegt der zuständigen Studienprogrammleitung (SPL) mittels Bescheid, sobald die AbsolventInnen alle im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen positiv absolviert und die positiv beurteilte wissenschaftliche Arbeit abgeliefert haben.
Der Bescheid ist innerhalb von vier Wochen nach Erfüllung der Voraussetzungen auszustellen. Es ist kein Antrag der*des Studierenden erforderlich; sie*er hat eine Mitwirkungspflicht bei der Zuordnung der Lehrveranstaltungen im Prüfungspass. Der Bescheid wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt, der Name der Universität sowie der akademische Grad werden aber nicht übersetzt.
Nachdem der Bescheid in Kraft getreten ist, sind die AbsolventInnen berechtigt, den verliehenen akademischen Grad zu führen. Die Teilnahme an der akademischen Feier ist freiwillig und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Der Verleihungsbescheid wird nur einmal im Original mit jenen Daten, die zum Zeitpunkt der Ausstellung in der Datenbank der Universität Wien aufscheinen, ausgestellt. Bei nachweislichem Verlust des Verleihungsbescheides oder bei Namensänderung wird ein Duplikat ausgestellt. Seit April 2020 wird der Bescheid elektronisch ausgestellt und amtssigniert übermittelt.
Abschlusszeugnis
In den Abschlusszeugnissen von Dokoratsstudien werden die Module laut Curriculum sowie gewählte Erweiterungscurricula oder alternative Erweiterungen aufgelistet.
Das Abschlusszeugnis wird nur einmal im Original mit jenen Daten, die zum Zeitpunkt der Ausstellung in der Datenbank der Universität Wien aufscheinen, ausgestellt. Bei nachweislichem Verlust des Verleihungsbescheides oder bei Namensänderung wird ein Duplikat ausgestellt. Seit April 2020 wird das Zeugnis elektronisch ausgestellt und amtssigniert übermittelt.
Diploma Supplement
Das Diploma Supplement (Anhang zum Diplom) wird allen AbsolventInnen zu ihrem Abschlusszeugnis vom zuständigen SSC ausgestellt. Ziel des zweisprachigen Diploma Supplements (deutsch/englisch) ist es, die Transparenz in der Hochschulbildung zu erhöhen und die akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen zu erleichtern.
Es enthält:
- Angaben über Art und Niveau des Abschlusses
- Informationen über das abgeschlossene Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala)
- standardisierte Informationen über das jeweilige Hochschul- und Studiensystem
Das Diploma Supplement ist kein Ersatz für einen Lebenslauf oder das Originalabschlusszeugnis und bietet keine Gewährleistung für automatische Anerkennung. Mittlerweile wird es in den meisten EU-/EWR-Staaten verwendet.
Beim Abschluss des Studiums wird für jedes Modul eine Modulbewertung ermittelt, die sich aus dem Mittelwert der nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen innerhalb des Moduls berechnet. Nach demselben Verfahren werden die Prüfungsleistungen in allen Modulen des Studiums für die Ermittlung der Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen herangezogen.
Die Modulbewertungen und die Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen werden im Anhang zum Diplom (Diploma Supplement) auf zwei Kommastellen genau ausgewiesen. Falls es im Curriculum fachliche Schwerpunkte gibt, wird deren Absolvierung ebenfalls vermerkt.