Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
Am 31. Jänner 2006 hat das Rektorat im Mitteilungsblatt der Universität Wien (15. Stück, Nr. 112 vom 31.01.2006) eine Richtlinie zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis erlassen. Die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis liegt auch im Bestreben der Studienpräses. Wird in schwerwiegender Weise gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis verstoßen, hat die Studienpräses gemäß studienrechtlichen Bestimmungen ein Verfahren einzuleiten, das dieses Fehlverhalten sanktioniert.
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