Prüfungsablauf
Der korrekte Ablauf von Prüfungen ist in § 11 der Satzung der Universität Wien geregelt. Zusammengefasst sind folgende Punkte besonders zu beachten:
- Bei Prüfungen dürfen nur Studierende teilnehmen, die ordnungsgemäß angemeldet sind. Während einer Beurlaubung dürfen keine Prüfungen/ Lehrveranstaltungen absolviert werden.
Studierende sind verpflichtet, sich durch ihren Studierendenausweis (oder einen amtlichen Lichtbildausweis) vor der*dem Prüfer*in auszuweisen. - Bei schriftlichen Prüfungen sind den Studierenden geeignete Arbeitsplätze zuzuweisen, die eine ordnungsgemäße, unbeeinträchtigte und zweckmäßige Durchführung der Prüfung gewährleisten.
- Es muss eine fachkundige Prüfungsaufsicht anwesend sein.
- Prüfer*innen müssen bekanntgeben, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen. Studierende, die bei der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwenden, werden nicht beurteilt; der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert ("X") und auf die zulässige Anzahl der Antritte angerechnet.
- Mündliche Prüfungen finden öffentlich statt. Prüfer*innen bzw. Vorsitzende einer Prüfungskommission können den Zutritt auf eine Anzahl von Personen zu beschränken, die den räumlichen Verhältnisse entspricht. Studierende haben dabei das Recht die mündliche Prüfung in Anwesenheit einer Vertrauensperson abzulegen.
- Prüfer*innen haben die Pflicht, die Prüfung auf faire Weise durchzuführen und alles zu unterlassen, was die Studierenden diskreditieren oder in ihrer persönlichen Würde verletzen kann.
- Prüfer*innen haben die Pflicht ein Prüfungsprotokoll zu führen. Auf Wunsch ist den Studierenden nach erfolgreicher Absolvierung einer Defensio oder Gesamtprüfung eine Bestätigung über den Studienabschluss auszustellen, die sechs Wochen ab der Ausstellung gültig ist.