Bachelor- und Masterstudium Lehramt

Mit 01.10.2014 sind an der Universität Wien vierjährige Bachelor-Lehramtsstudien in Kraft getreten, am 01.10.2015 folgten aufbauend zweijährige Master-Lehramtsstudien. Damit wurde auch bei den Lehramtsstudien die Umstellung auf die Bologna-Architektur vollzogen.

Mit der Gründung des Verbunds Nord-Ost wurde 2016 der Grundstein für die neue Lehrer*innenausbildung der Sekundarstufe für den Raum Wien/Niederösterreich gelegt.

 

 

Seit dem Studienjahr 2016/17 wird mit dem Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung eine einheitliche akademische Ausbildung für Lehrer*innen an Allgemeinbildenden Pflichtschulen (APS), Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS), Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) sowie Allgemeinen Sonderschulen (ASO) angeboten.

Es gliedert sich in ein vierjähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Bachelorstudium Lehramt

/

Masterstudium Lehramt

/

  • In welchem Unterrichtsfach kann im Masterstudium Lehramt die Masterarbeit verfasst werden?

    Die Masterarbeit ist in einem der beiden Unterrichtsfächer zu verfassen, Thema und Betreuer*in sind von der fachzuständigen Studienprogrammleitung zu genehmigen.

  • Was ist die Rechtsgrundlage für das Masterstudium Lehramt?
  • Wo finde ich Informationen zum Masterstudium Lehramt?

    Informationen zu Aufbau, Zulassung und Unterrichtsfächern sowie alle Curricula finden Sie hier.

    Informationen zu Studienorganisation, Anerkennungen und Studienabschluss erhalten Sie beim SSC Lehrer*innenbildung sowie in den SSCs/SSSten der jeweiligen Unterrichtsfächer.

  • Wie verläuft die Abschlussprüfung im Masterstudium Lehramt?

    Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen, die erfolgreiche Absolvierung der Praxisphase sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.

    Die Masterprüfung ist eine Defensio und die letzte Prüfung vor dem Studienabschluss. Sie umfasst

    •       die Verteidigung der Masterarbeit einschließlich der Prüfung über deren wissenschaftlichen Umfeld und
    •       eine Prüfung aus einem Bereich des zweiten Unterrichtsfaches.

    Die gesamte Prüfung soll auch professionsrelevante Aspekte berücksichtigen.

    Die Masterprüfung hat einen Umfang von 4 ECTS-Punkten (2 ECTS-Punkte je Unterrichtsfach).

  • Welcher akademische Grad wird verliehen?

    Nach dem Abschluss eines Masterstudiums Lehramt mit zwei Unterrichtsfächern wird der akademische Grad "Master of Education (MEd)" verliehen.

  • Ich möchte ein drittes Unterrichtsfach studieren.

    Ein drittes Unterrichtsfach kann in Form eines Erweiterungsstudiums studiert werden. Voraussetzung ist ein bestehendes oder abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer österreichischen Universität.

    Mit dem Erweiterungsstudium erwerben Sie keinen akademischen Titel; das Abschlusszeugnis ist nur in Verbindung mit dem Abschluss der Kombination gültig.

    Wenn Sie in Ihrem Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe ein Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach absolviert haben, können Sie dieses auch als Unterrichtsfach im Masterstudium studieren.

    Weitere Infos

  • Muss im Master-Erweiterungsstudium eine Abschlussprüfung absolviert werden?

    Ja, es ist eine Abschlussprüfung über das Unterrichtsfach im Ausmaß von 2 ECTS abzulegen. Die Prüfung findet nicht kommissionell statt und dauert ca. 30 Minuten.

  • Muss im Master-Erweiterungsstudium eine Masterarbeit verfasst werden?

    Nein, es müssen ausschließlich die Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum des jeweiligen Unterrichtsfachs, sowie die Praxisphase absolviert werden.

  • Ich habe das Bachelorstudium Lehramt an einer PH abgeschlossen.

    Das Erweiterungsstudium für PH-Absolvent*innen ist ein Aufbaustudium für Personen, die an einer Pädagogischen Hochschule in Österreich ein 3-jähriges Bachelorstudium Sekundarstufe abgeschlossen haben. Nach Absolvierung des Erweiterungsstudiums ist es möglich, ein Masterstudium Lehramt an der Universität Wien zu studieren.

  • Kann ich ein Erweiterungsstudium Master Lehramt (EW-MA-LA) mit Unterrichtsfach (UF) Z abschließen, auch wenn ich das Master-Lehramtsstudium UF X UF Y noch nicht fertig absolviert habe?

    Nein, es muss zuerst ein Abschluss eines Masterstudiums Lehramt mit zwei Unterrichtsfächern abgeschlossen werden, bevor ein EW-MA-LA abgeschlossen werden kann.

    Hinweis: Es wird keine akademischer Grad mehr verliehen. Der Abschluss des EW-MA-LA UF Z wird mit einem Abschlusszeugnis dokumentiert.

Wiederaufnahme

/

  • Falls ich im Rahmen des Bachelorstudiums ein drittes Unterrichtsfach absolviere, erhalte ich dafür dann einen akademischen Grad?

    Nein, für ein drittes Unterrichtsfach im Rahmen des Bachelorstudiums erhalten Sie keinen weiteren akademischen Grad. Es ist das komplette Teilcurriculum des jeweiligen Unterrichtsfachs zu absolvieren (inkl. Bachelorarbeit und Fachbezogenes Praktikum).

  • Kann ich das Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie im Bachelor Lehramt oder als Erweiterungsstudium im Bachelor Lehramt weiter studieren?

    Das Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie kann nur weiter studiert werden, wenn im Sommersemester 2021 eine Zulassung zum Bachelor Lehramt mit dem Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie erfolgt. Nach einer Studienunterbrechung ist eine Zulassung zum Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie nicht mehr möglich.

  • Was passiert mit den Leistungen, die im Diplomstudium Lehramt absolviert wurden?

    Die Leistungen werden per Anerkennungsverordnung (siehe das jeweilige Mitteilungsblatt) entsprechend für das aktuelle Curriculum anerkannt. Überzählige Leistungen sind gegebenenfalls für den Wahlbereich oder ein weiterführendes Masterstudium verwendbar.

    Damit die Anerkennungen gemäß Verordnung durchgeführt werden können, ist eine Rückmeldung im jeweiligen SSC/SSSt unbedingt erforderlich.

    Download: Liste mit den Unterrichtsfächern und Links zu den Anerkennungsverordnungen

  • Stimmt es, dass mit dem ersten Studienabschnitt schon das komplette Bachelorstudium Lehramt anerkannt werden kann?

    Nein, das ist nicht korrekt. Der erste Studienabschnitt im Diplomstudium Lehramt dauert bei fast allen Unterrichtsfächern vier Semester, das BEd-Studium dauert hingegen acht Semester.

    Für fast alle Unterrichtsfächer gibt es Anerkennungsverordnungen, die den Umstieg vom Diplomstudium Lehramt in den BEd regeln.

  • Was, wenn nach Anerkennung aller im Bachelorstudium verwendbaren Leistungen noch Leistungen übrigbleiben?

    Alle Leistungen des Diplomstudiums Lehramt scheinen im Sammelzeugnis auf. Wenn Leistungen im Bachelorstudium Lehramt nicht "verwendet" (anerkannt) wurden, können sie bei Gleichwertigkeit nach Zulassung für das Masterstudium Lehramt anerkannt werden.

  • Kann ich gleich in das Masterstudium Lehramt einsteigen?

    Wenn Sie ein Lehramtsstudium weiterhin betreiben möchten, muss, unabhängig wie weit Sie im Diplomstudium Lehramt waren, zuerst eine Zulassung für das Bachelorstudium Lehramt erfolgen. Nach Absolvierung des Bachelorstudiums Lehramt kann eine Zulassung zum Masterstudium Lehramt beantragt werden.