Maximum extent:

The recognition of

              1) academic achievements from BHS and AHS and

              2) professional or non-professional qualifications

is limited to a maximum of 60 ECTS credits each, totalling a maximum of 90 ECTS credits.

Existing formal criteria:

Bestehende formale Kriterien:

  • Zulassung => nur ordentliche Studierende und Studierende von Universitätslehrgängen dürfen Anerkennungen beantragen
  • Positiver Leistungsnachweis => negative Leistungen können nicht anerkannt werden.
  • Leistungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien anerkennbar.
  • Prüfungstourismus => Die gleichzeitige Zulassung für dasselbe Studium an mehr als einer Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich ist unzulässig. Leistungen dürfen nicht entgegen dieser Bestimmung (§ 63 Abs. 8 und 9 UG) abgelegt werden.