Anerkennungen
Hier finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Allgemeine Infos
- Formale Kriterien
- Inhaltliche Kriterien
- Validierung
- Spezialfälle/Verordnungen
- Hilfstätigkeiten (COVID-19)
- FAQs - Häufig gestellte Fragen
Folgende Arten von Leistungen können anerkannt werden:
- Leistungen von anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen.
- Leistungen von berufsbildenden höheren Schulen (BHS) in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern (weiterhin möglich)
- Leistungen einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS), unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.
- wissenschaftliche Tätigkeiten oder wissenschafts- oder ausbildungsbezogene Praktika in Betrieben oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Universität und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können
- künstlerische Tätigkeiten und kunstbezogene Praktika in Organisationen und Unternehmen außerhalb der Universität und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine künstlerische Berufsvorbildung vermitteln können
- einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien sowie instrumental(gesangs-)-, religions- und wirtschaftspädagogische Studien.
- Andere berufliche oder außerberufliche Kompetenzen nach Durchführung einer Validierung.