Delegationsverordnung
Die Studienprogrammleitungen (SPLs) betreuen die Studien hinsichtlich der Erstellung des Lehrprogramms und in studienrechtlichen und studienorganisatorischen Fragen. Gemeinsam mit ihren StudienServiceCentern (SSCs) bilden sie die Schnittstelle zwischen Studierenden, Lehrenden und den Dienstleistungseinrichtungen.
- Delegationsverordnung: Ermächtigung zur Wahrnehmung studienrechtlicher Agenden "für den Studienpräses" - Studienprogrammleitungen 1 bis 35, 48 und 49
- Delegationsverordnung: Ermächtigung zur Wahrnehmung studienrechtlicher Agenden "für den Studienpräses" - Studienprogrammleitungen 36 bis 43, 45, 50 bis 59
- Delegationsverordnung: Ermächtigung zur Wahrnehmung studienrechtlicher Agenden "für den Studienpräses" - Universitätslehrgänge