Aufgaben
Die*Der Studienpräses kann aus ihrem*seinem umfangreichen Tätigkeitsbereich einige Aufgaben an die Studienprogrammleiter*in übertragen. Die Entscheidungen sind im Namen der*des Studienpräses zu treffen.
Welche Aufgaben die*der Studienpräses wahrnimmt und welche Aufgaben konkret an die Studienprogrammleiter*in delegiert wurden bestimmt die Delegationsverordnung.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Beratung in studienrechtlichen Angelegenheiten
- Abwicklung von studienrechtlichen Verfahren
- Beurteilerbestellung bei Doktoratsstudien
- Sperre der Benutzung wissenschaftlicher Arbeiten
- Durchführung des universitären Stipendienwesen (Leistungs- und Förderungsstipendien)
- Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
Das Büro Studienpräses unterstützt die*den Studienpräses und deren Stellvertreter*in bei der Vorbereitung der zu treffenden studienrechtlichen Entscheidungen sowie deren Umsetzung.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Beratung in studienrechtlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung und Abwicklung von studienrechtlichen Verfahren
- Weiterleitung der Beurteilerbestellung bei Doktoratsstudien
- Weiterleitung von Anträgen auf Sperre der Benutzung wissenschaftlicher Arbeiten
- Vorbereitung und Durchführung des universitären Stipendienwesen (Leistungs- und Förderungsstipendien)
- Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis