Aufgaben

Die*Der Studienpräses kann aus ihrem*seinem umfangreichen Tätigkeitsbereich einige Aufgaben an die Studienprogrammleiter*in übertragen. Die Entscheidungen sind im Namen der*des Studienpräses zu treffen.

Welche Aufgaben die*der Studienpräses wahrnimmt und welche Aufgaben konkret an die Studienprogrammleiter*in delegiert wurden bestimmt die Delegationsverordnung.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Beratung in studienrechtlichen Angelegenheiten
  • Abwicklung von studienrechtlichen Verfahren
  • Beurteilerbestellung bei Doktoratsstudien
  • Sperre der Benutzung wissenschaftlicher Arbeiten
  • Durchführung des universitären Stipendienwesen (Leistungs- und Förderungsstipendien)
  • Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis

Das Büro Studienpräses unterstützt die*den Studienpräses und deren Stellvertreter*in bei der Vorbereitung der zu treffenden studienrechtlichen Entscheidungen sowie deren Umsetzung.  

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Beratung in studienrechtlichen Angelegenheiten
  • Vorbereitung und Abwicklung von studienrechtlichen Verfahren
  • Weiterleitung der Beurteilerbestellung bei Doktoratsstudien
  • Weiterleitung von Anträgen auf Sperre der Benutzung wissenschaftlicher Arbeiten
  • Vorbereitung und Durchführung des universitären Stipendienwesen (Leistungs- und Förderungsstipendien)
  • Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis

Kommunikation mit dem Büro Studienpräses