Herzlich willkommen auf der Website des Büro Studienpräses!

 

Das Team Studienpräses wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2025!

Wir stehen ab 07.01.2025 wieder für alle Ihre Anliegen zur Verfügung.

 

 

Um eine bestmögliche Betreuung der Studierenden in studienrechtlichen Belangen zu gewährleisten, wurde an der Universität Wien die Funktion der*des Studienpräses eingerichtet.

Grundlage dafür bildet die im Universitätsgesetz 2002 vorgesehene "Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs" (§ 19 Abs. 2 Z. 2 UG).

Die Aufgaben der*des Studienpräses sind vielfältig und umfangreich. Sie sind im Universitätsgesetz 2002 und in der Satzung der Universität Wien (§ 3 Satzungsteil Studienpräses) geregelt. In Ausübung dieser wird sie*er von den Studienprogrammleiter*innen durch deren fachliche Kompetenz unterstützt. Die Delegationsverordnung regelt jene Aufgaben, die die Studienprogrammleitungen im Namen der*des Studienpräses ausführen.

Seit Oktober 2014 nimmt Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Lieberzeit die Funktion des Studienpräses wahr.