Studienabschlüsse
Abschluss Ihres Studiums
Bachelorstudium
Ihr Bachelorstudium ist abgeschlossen, sobald Sie alle Leistungen absolviert haben, die in Ihrem Curriculum vorgeschrieben sind.
Sie müssen im Bachelorstudium eine oder mehrere Bachelorarbeiten schreiben. Bachelorarbeiten sind keine eigenständigen “wissenschaftlichen Arbeiten” im Sinne des Universitätsgesetzes, sondern eigenständige schriftliche Arbeiten, die Sie im Zuge eines Seminars oder Bachelorseminars schreiben. Es wird nicht nur die Arbeit, sondern das gesamte Seminar beurteilt. Sofern die Voraussetzungen zur Anerkennung gegeben sind, können Sie sich Bachelorseminare auch anerkennen lassen.
Masterstudium
Sobald Sie alle Leistungen erbracht haben, die Ihr Curriculum vorsieht, ist Ihr Masterstudium abgeschlossen. Die Masterarbeit, die Sie verfassen müssen, ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit und wird als solche beurteilt. Sie kann nicht anerkannt werden.
Masterprüfung
Die Masterprüfung ist die letzte Prüfungsleistung in Ihrem Masterstudium. Sobald Ihre Masterarbeit positiv beurteilt wurde und Sie alle anderen Leistungen aus Ihrem Studium erbracht haben, können Sie sich bei Ihrem StudienServiceCenter zur Masterprüfung anmelden.
Die Masterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung, die Sie in einer von zwei Formen absolvieren müssen. In welcher Form Sie Ihre Masterprüfung ablegen müssen, ist in Ihrem Curriculum festgelegt.
Sie präsentieren und verteidigen Ihre Masterarbeit. Der Prüfungssenat befragt Sie über das wissenschaftliche Umfeld Ihrer Masterarbeit.
ODER
- Sie präsentieren und verteidigen Ihre Masterarbeit. Der Prüfungssenat befragt Sie über das wissenschaftliche Umfeld Ihrer Masterarbeit UND über ein oder mehrere Fächer.
Doktoratsstudium
Defensio
Die Defensio ist die letzte Prüfungsleistung in Ihrem Doktoratsstudium. Sobald Ihre Dissertation positiv beurteilt wurde und Sie alle anderen Leistungen aus Ihrem Studium erbracht haben, können Sie sich bei Ihrem StudienServiceCenter zur Defensio anmelden.
Die Defensio ist eine kommissionelle Prüfung, in der Sie Ihre Dissertation präsentieren und verteidigen müssen. Der Prüfungssenat befragt Sie außerdem zum wissenschaftlichen Umfeld Ihrer Dissertation.
Akademische Abschlussfeier
Wenn Sie möchten, können Sie an der akademischen Abschlussfeier teilnehmen. Informationen zur Abschlussfeier und zu Schmuckurkunden finden Sie beim Veranstaltungsmanagement.
Akademische Grade
-
Führung
Sie dürfen einen akademischen Grad führen, wenn
- er Ihnen von einer anerkannten (inländischen oder ausländischen) postsekundären Bildungseinrichtung verliehen wurde und
- der Verleihungsbescheid rechtskräftig ist.
Sie haben das Recht den akademischen Grad so zu führen, wie er in der Verleihungsurkunde festgelegt ist. Die gekürzte Form wird geschlechtsneutral verliehen, Sie dürfen aber auch diese Form mit einem geschlechtsspezifischen Zusatz führen. In offizielle Urkunden können Sie sich nur akademische Grade eintragen lassen, die in EU-/EWR-Staaten, der Schweiz oder von päpstlichen Universitäten verliehen wurden.
-
Aberkennung
Wenn sich im Zuge eines Plagiatsverfahrens herausstellt, dass Sie in einer wissenschaftlichen Arbeit plagiiert haben, wird die Beurteilung für nichtig erklärt. Damit entfällt die Grundlage für die Verleihung Ihres akademischen Grades und Ihr verliehener Titel wird Ihnen aberkannt. Das Aberkennungsverfahren wird vom Büro Studienpräses geführt.
Wird Ihnen Ihr akademischer Grad aberkannt, dürfen Sie Ihn nicht mehr führen. Sie können ein neues (Masterarbeits-/Dissertations-)Thema bearbeiten und einreichen, müssen sich dazu aber wieder inskribieren. Wenn Sie Ihr Studium mit dieser neuen Arbeit erfolgreich abschließen, wird Ihnen der akademische Grad wieder verliehen.
-
Verifizierung / Bestätigung
Die Bestätigung Ihres Studienabschlusses und Ihres akademischen Grades ist Ihr Verleihungsbescheid.
Wenn Ihre offiziellen Abschlussdokumente für externe Stellen (potentielle Arbeitsstellen, andere Universitäten, Behörden) nicht ausreicht, können Sie diese Stellen an uns verweisen. Den Kontakt und was dazu nötig ist, finden Sie unter Bestätigungen für externe Stellen, Agenturen oder Dritte.
Wenn Sie in der Vergangenheit Zahn- oder Humanmedizin studiert haben, kontaktieren Sie bitte die Medizinische Universität Wien, auch wenn das Diplom von der Universität Wien ausgestellt wurde (das war bis 2004 der Fall).
Abschlussdokumente
- Antragslos. Sie müssen keinen Antrag stellen um Ihr Studium abzuschließen und Ihre Abschlussdokumente zu erhalten, aber Sie müssen bei der richtigen Zuordnung der Lehrveranstaltungen im Prüfungspass mitwirken.
- Frist. Innerhalb von vier Wochen nachdem Sie die Voraussetzungen für Ihren Studienabschluss erfüllt haben, stellt Ihnen Ihre (Doktorats-)Studienprogrammleitung den "Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades" aus.
- Zweisprachig. Der "Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades" wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.
- Inhalt. In Ihrem Verleihungsbescheid stehen alle Informationen zu Ihrem Studienabschluss. Der Verleihungsbescheid ist die Bestätigung Ihres Abschlusses.
- Signatur. Seit April 2020 wird der Verleihungsbescheid elektronisch und mit Amtssignatur ausgestellt. Wenn Sie einen Bescheid mit Unterschrift und Stempel brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihr StudienServiceCenter.
- Führung des Grades. Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, dürfen Sie den akademischen Grad führen. Wenn Sie auf die Rechtsmittel verzichten, tritt der Bescheid früher in Kraft und Sie können Ihren akademischen Grad früher führen.
- Inhalt. In Ihrem Abschlusszeugnis finden Sie Ihre Noten nach den Modulen im Curriculum geordnet. Auch die Erweiterungscurricula und alternativen Erweiterungen, die Sie für diesen Studienabschluss verwendet haben, stehen im Abschlusszeugnis.
- Abschlussprädikat. Wenn Sie ein Bachelor- oder Masterstudium abgeschlossen haben, wird Ihre Gesamtnote aus allen positiven Leistungen berechnet, die Sie für Ihr Studium absolviert haben. Wenn die gewichtete Note ≤ 1,5 ergibt, bekommen Sie das Abschlussprädikat "mit Auszeichnung bestanden" verliehen, andernfalls lautet es "bestanden".
- Signatur. Seit April 2020 wird das Abschlusszeugnis elektronisch und mit Amtssignatur ausgestellt. Wenn Sie ein Zeugnis mit Unterschrift und Stempel brauchen, wenden Sie sich bitte an Ihr StudienServiceCenter.
- Zweisprachig. Das Diploma Supplement wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.
- Ziel. Sie bekommen ein Diploma Supplement um Ihnen akademische und berufliche Anerkennungen zu erleichtern.
- Inhalt. Im Diploma Supplement finden Sie
- Angaben über Art und Niveau Ihres Abschlusses, sowie standardisierte Informationen über das Hochschul- und Studiensystem
- Informationen über Ihr abgeschlossenes Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala)
- Modulbewertungen und eine Gesamtnote
- Etwaige fachliche Schwerpunkte (falls im Curriculum vorgesehen)
- Notenberechnung. Die Modulbewertungen werden aus dem Mittelwert der nach ECTS-Punkten gewichteten Beurteilungen innerhalb des jeweilgien Moduls berechnet. Für die Gesamtbewertung werden alle Ihre positiven Prüfungsleistungen im betreffenden Studium herangezogen.
- Ausstellung. Wenn es zum Zeitpunkt Ihres Abschlusses noch kein Diploma Supplement gab, kann Ihnen keines nachträglich ausgestellt werden.
Duplikate
Ihr Verleihungsbescheid und Ihr Abschlusszeugnis werden nur einmal im Original ausgestellt. Wenn Sie Ihren Bescheid oder Ihr Zeugnis nachweislich verlieren, oder sich Ihr Name ändert, kann Ihnen Ihr StudienServiceCenter ein Duplikat ausstellen.