Neue Frist für den Abschluss des Diplomstudiums Lehramt: 30. April 2021
Gemäß §13 Abs. 1 der COVID-19-Universitäts-und Hochschulverordnung vom 22. April 2020 sind Studierende berechtigt, das Diplomstudium Lehramt bis längstenszum Ende des Wintersemesters 2020/21 abzuschließen.
Der Senat hat das Datum der Auslauffrist mit 30. April 2021 festgelegt. Für Studierende, die auch an einer Kunstuniversität studieren, gilt damit ebenfalls die Frist 30. April 2021.
Ausgenommen sind Studierende an der MDW, bei der eine Beschlussfassung des Senats noch ausständig ist; Studierende, die an der MDW ein Unterrichtsfach studieren, müssen beachten, dass die Auslauffrist 30. April 2021 derzeit für sie noch keine Gültigkeit hat. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall an der MDW über das weitere Vorgehen.
Bestätigung für Behörden
Wenn Sie zur Vorlage bei Behörden eine Bestätigung benötigen, dass Sie noch bis 30. April 2021 für das Diplomstudium Lehramt zugelassen sind, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular (Thema Bachelor-/Diplomstudien: Zulassung) an die Studienzulassung.
Anmeldung von Thema und BetreuerIn der Diplomarbeit
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Wo melde ich Thema und Betreuung der Diplomarbeit an?
In der Regel melden Sie Thema und Betreuung der Diplomarbeit an Ihrem StudienServiceCenter (SSC) an. Bitte sehen Sie aber davor auf der jeweiligen Website nach, da es aufgrund der unterschiedlichen Struktur der einzelnen Studienrichtungen abweichende Vorgangsweisen geben kann.
Muss das Formular zur Anmeldung von Thema und Betreuung bereits von der Studienprogrammleitung unterschrieben sein, wenn ich es abgebe?
Nein, darum kümmert sich Ihre StudienServiceStelle/Ihr StudienServiceCenter, lediglich die Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers ist erforderlich.
Wird man verständigt, ob Thema und Betreuung genehmigt worden sind?
Eine Verständigung erfolgt nur, wenn Thema und Betreuung nicht genehmigt wurden. Sollten Sie innerhalb eines Monats nicht verständigt werden, gilt der Antrag als genehmigt.
Gibt es eine Frist, bis wann Thema und BetreuerIn anzumelden sind?
Nein, die Genehmigung von Thema und BetreuerIn ist aber Voraussetzung für das Einreichen der Diplomarbeit.
Gibt es eine Frist zwischen Einreichung von Thema/BetreuerIn und Abgabe der Arbeit?
Nein, es gibt keine Frist für den Zeitraum zwischen Einreichung des Themas/der BetreuerIn und der Abgabe der Diplomarbeit.
Darf ich Thema und BetreuerIn anmelden, obwohl ich den ersten Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen habe?
Ja! Aus Effizienzgründen wurde hier die Vorgabe geändert.
Sobald Thema und BetreuerIn bekannt sind, gehen Sie bitte zu Ihrem StudienServiceCenter, um das Formular zur Genehmigung durch die Studienprogrammleitung abzugeben.
Brauche ich unbedingt ein Exposé, wenn ich Thema und Betreuung anmelde?
Die jeweilige Studienprogrammleitung gibt vor, ob ein Exposé bei der Meldung von Thema und Betreuung erforderlich ist, und welche inhaltlichen Richtlinien dabei zu beachten sind.
Wann muss ich mich entscheiden, in welchem Fach ich die Diplomarbeit schreiben möchte?
Entscheiden Sie sich so rasch wie möglich! Aufgrund der vielen Studierenden kann es in großen Unterrichtsfächern zu Engpässen bei der Betreuung kommen.
Beachten Sie dabei die Bestimmungen der jeweiligen Studienpläne. (Im UF Geschichte gibt es z.B. Unterschiede bei einer bestimmten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung, je nachdem ob Geschichte das Fach mit oder ohne Diplomarbeit ist.)
Muss das DiplomandInnenseminar bei der/dem BetreuerIn besucht werden?
Nein, das Seminar muss nicht bei der/dem BetreuerIn besucht werden. Es soll aber aus dem entsprechenden Fachbereich sein.
Wie gehe ich vor, wenn ich keineN BetreuerIn für meine Diplomarbeit finden kann?
Bei Problemen mit der BetreuerInnensuche wenden Sie sich je nach Studium an Ihre StudienServiceStelle bzw. Ihr StudienServiceCenter oder direkt an Ihre Studienprogrammleitung - mit einem kurzen Abriss über das geplante Thema, wen Sie bereits kontaktiert haben und wen Sie sich als möglicheN BetreuerIn wünschen.
Im Fall des Unterrichtsfachs Deutsch ist es möglich, den Bedarf direkt über das Kontaktformular auf der Website zu melden.
Ich hätte gern eineN externeN BetreuerIn. Ist das möglich?
Das ist nur dann möglich, wenn sie/er habilitiert ist. In diesem Fall muss aber zuerst eine Anhörung der internen habilitierten FachvertreterInnen durchgeführt werden – darum kümmert sich Ihre StudienServiceStelle/Ihr StudienServiceCenter. Bitte erkundigen Sie sich dort auch bezüglich etwaiger beizubringender Unterlagen.
Dürfen auch Lehrende der Pädagogischen Hochschulen Diplomarbeiten betreuen?
Grundsätzlich ja, wenn Sie den Kriterien der Satzung der Universität Wien entsprechen. Wer eine Arbeit betreuen darf, ist durch die Satzung geregelt. Für externe BetreuerInnen muss deshalb ein Antrag bei der zuständigen Studienprogrammleitung gestellt werden. Diese muss dann die habilitierten FachvertreterInnen befragen und den Antrag genehmigen bzw. ablehnen.
Was muss ich tun, wenn ich Thema und/oder Betreuung ändern will?
In dem Fall füllen Sie das Antragsformular bitte nochmals aus, kreuzen das Feld „Änderungsantrag“ an und geben es erneut ab. Ändert sich die Betreuung, sollten Sie die/den alteN BetreuerIn davon in Kenntnis setzen.
Muss ich einen Änderungsantrag stellen, wenn ich nur meinen Arbeitstitel ändere?
Nein, das ist nicht notwendig. Ein Änderungsantrag ist nur bei substanziellen inhaltlichen Änderungen erforderlich.
MeinE BetreuerIn sagt, ich muss schon einen Teil meiner Arbeit geschrieben haben, bevor ich Thema und BetreuerIn anmelde. Stimmt das?
Nein, das ist nicht korrekt. Thema und BetreuerIn sind zu melden, bevor Sie mit der Bearbeitung beginnen.
Kann eine Themen-/Betreuergenehmigung "erlöschen"?
Nein. Allerdings ist es möglich, dass die/der BetreuerIn irgendwann nicht mehr zur Verfügung steht (z.B. wenn das Dienstverhältnis inzwischen beendet wurde).
Kann ich eine begonnene Diplomarbeit als Masterarbeit weiterführen, falls ich das Diplomstudium nicht rechtzeitig abschließen kann?
Ja, sollten Sie das Diplomstudium nicht beenden können und ins BEd/MEd-System umsteigen, so können Sie die begonnene Diplomarbeit als Masterarbeit weiterführen, sofern die/der BetreuerIn weiterhin zur Verfügung steht und das Thema noch aktuell ist. Im Masterstudium Lehramt müssen das Thema und die Betreuung neu gemeldet und genehmigt werden.
Kann eine im Diplomstudium Lehramt positiv beurteilte Diplomarbeit im Masterstudium anerkannt werden?
Ja, gemäß §85 UG ist die einmalige Anerkennung einer wissenschaftlichen Arbeit nach einem Umstieg in ein Nachfolgestudium zulässig.
Rechtzeitiger Abschluss der Lehrveranstaltungen/Prüfungspässe
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Wie komme ich zum ersten Diplomprüfungszeugnis?
Sobald beide Unterrichtsfächer sowie die Pädagogisch-wissenschaftliche Berufsausbildung abgeschlossen und an der jeweiligen StudienServiceStelle bzw. dem jeweiligen StudienServiceCenter eingereicht wurden, bringen Sie bitte die gelbe Bestätigung der LehrerInnenbildung an die StudienServiceStelle bzw. das StudienServiceCenter des erstgereihten Unterrichtsfachs, um die Ausstellung des ersten Diplomprüfungszeugnisses zu beantragen.
Wann kann ich den zweiten Abschnitt einreichen?
Sie können den zweiten Abschnitt einreichen, sobald Sie alle Leistungen für das entsprechende Unterrichtsfach absolviert haben. Es können auch gleichzeitig der erste und der zweite Abschnitt eingereicht werden.
Kontrollieren Sie vor der Einreichung unbedingt, ob die Leistungen dem richtigen Unterrichtsfach und nicht etwa dem Interessensmodul zugeordnet sind. Sollten absolvierte Leistungen falsch eingetragen sein, nehmen Sie sofort Kontakt mit der StudienServiceStelle bzw. dem StudienServiceCenter auf, damit die Zuordnung korrigiert wird.
Wo reiche ich meinen Prüfungspass ein?
Ihren Prüfungspass reichen Sie am zuständigen StudienServiceCenter ein bzw. bei größeren Fakultäten an der zuständigen StudienServiceStelle. Beachten Sie bitte die Informationen auf den jeweiligen Websites.
Können die Prüfungspässe der Unterrichtsfächer und der Pädagogik unabhängig voneinander eingereicht werden?
Ja, das ist möglich. Reichen Sie Ihren Prüfungspass unbedingt ein, sobald ein Abschnitt bzw. ein Unterrichtsfach bzw. die Pädagogisch-wissenschaftliche Berufsausbildung abgeschlossen ist.
Kann ich den elektronischen Prüfungspass in u:space für das Diplomstudium Lehramt nutzen?
Der elektronische Prüfungspass kann für das Diplomstudium Lehramt zwar genutzt werden, ist jedoch nicht aussagekräftig, da die Diplomstudien Lehramt nicht modelliert sind. Kontrollieren Sie daher bitte die Leistungen auf dem Sammelzeugnis. Sollte eine Zuordnung falsch sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige StudienServiceStelle bzw. das zuständige StudienServiceCenter. Achten Sie dabei auch darauf, Leistungen aus dem Interessensmodul richtig zuordnen zu lassen, sofern diese für den Abschluss relevant sind.
Ich habe noch im alten „AHStG“-Studienplan zu studieren begonnen und einen oder mehrere Studienabschnitte vor 2008 abgeschlossen. Was wird mir anerkannt?
Studienabschnitte werden per Verordnung als Package anerkannt. Bitte wenden Sie sich an die StudienServiceStelle bzw. das StudienServiceCenter des jeweiligen Unterrichtsfachs und an das StudienServiceCenter LehrerInnenbildung. Diese Anerkennungen können erst durchgeführt werden, wenn Sie sich in den SSCs/SSSts gemeldet haben und die "alten" AHStG Prüfungspässe übermittelt haben.
Darf das Wahlfach für die LehrerInnenbildung nur aus dem Lehrveranstaltungsangebot des Diplomstudiums stammen?
Nein, die Lehrveranstaltung kann auch aus dem BEd- bzw. MEd-Lehrveranstaltungsangebot gewählt werden.
Was mache ich, wenn Prüfungen falsch zugeordnet wurden?
Bitte wenden Sie sich in dem Fall an die zuständige StudienServiceStelle bzw. das zuständige StudienServiceCenter.
Muss ich beim Besuch von Lehrveranstaltungen und dem Antritt zu Prüfungen in der Abschlussphase Voraussetzungsketten beachten?
Nein. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es im Studienplan Voraussetzungsketten gibt, wird es Kulanzlösungen geben.
Sind "private Sondertermine" für Prüfungen zu nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen zulässig?
Tragen Sie diesbezügliche konkrete Wünsche bitte an die zuständigen LV-LeiterInnen bzw. die zuständige Studienprogrammleitung heran.
Wird es zusätzliche Prüfungstermine von Vorlesungen geben?
Bei Bedarf wird es entsprechende Schritte geben; bitte melden Sie sich in dem Fall bei Ihrer Studienprogrammleitung.
Einreichen der Diplomarbeit
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Kann eine bereits abgegebene und beurteilte Diplomarbeit noch überarbeitet werden?
Nein, das ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, die Diplomarbeit erst nach Rücksprache mit dem/der BetreuerIn abzugeben.
Können bereits abgeschlossene wissenschaftliche Arbeiten aus anderen Studien für das auslaufende Diplomstudium Lehramt anerkannt werden?
Nein, das ist nicht möglich. In einigen wenigen Sonderkonstellationen (bei Zulassung von zwei parallelen Studienverläufen vor 2010) kann eine Anerkennung der Diplomarbeit gemäß Senatsverordnung noch zulässig sein. Fragen Sie in solchen Fällen unbedingt rechtzeitig an Ihrer StudienServiceStelle/Ihrem StudienServiceCenter nach.
Muss ich schon alle Prüfungen absolviert haben, damit ich die Diplomarbeit einreichen kann?
Nein, das ist nicht notwendig. Sobald die Diplomarbeit fertig und das Einverständnis der/des BetreuerIn vorhanden ist, nehmen Sie die Einreichung und den Upload Ihrer Diplomarbeit so rasch wie möglich vor.
Voraussetzung für das Einreichen der Diplomarbeit ist die Genehmigung von Thema und BetreuerIn.
Muss die Arbeit schon benotet sein, wenn ich sie hochlade?
Nein, das ist nicht notwendig. Es ist aber von Vorteil, das Gutachten beim Einreichen der Druckversion mitzubringen. Grundsätzlich gilt die Beurteilungsfrist von bis zu zwei Monaten.
Wir empfehlen Ihnen, im kontinuierlichen Kontakt mit Ihrer/Ihrem BetreuerIn zu bleiben und die Fertigstellung der Arbeit zu akkordieren; im Regelfall läuft die Beurteilung dann sehr schnell ab. Rechtzeitige Absprachen mit BetreuerInnen sind jedenfalls sehr hilfreich.
Gibt es so etwas wie Schreibcoaching?
Ja, es gibt Tutorien, Mentoring-Progamme etc., beispielsweise im Center For Teaching And Learning. Informieren Sie sich bitte auch auf der Website der jeweiligen Studienprogrammleitung oder fragen Sie bei der zuständigen StudienServiceStelle bzw. dem zuständigen StudienServiceCenter nach.
Abschlussprüfung
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Wie organisiere ich meine Abschlussprüfung?
Wenn Sie die Abschlussprüfung in Form von zwei Teilprüfungen absolvieren (empfohlene Vorgangsweise), so erfragen Sie zunächst die Verfügbarkeit der beiden PrüferInnen und stimmen Sie die Termine dann so aufeinander ab, dass sie möglichst zeitnah voneinander stattfinden.
Im Fall einer kommissionellen Prüfung muss ein Termin gefunden werden, an dem alle drei Personen Zeit haben. Stimmen Sie sich in dem Fall am besten mit Hilfe von E-Mails und Terminfindungs-Tools wie Doodle ab.
Wie ist die Abschlussprüfung aufgebaut?
Im Diplomstudium Lehramt gibt es keine Defensio. Pro Unterrichtsfach ist ein Prüfungsgebiet zu vereinbaren.
Wann kann man sich zur Abschlussprüfung anmelden?
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist möglich, sobald die Diplomarbeit beurteilt und alle Leistungen aller Unterrichtsfächer und der Pädagogik abgeschlossen sind.
Zwischen Prüfungstermin und Anmeldung müssen mindestens 14 Tage liegen. Die Termine für die Teilprüfungen müssen bei der Anmeldung bekanntgegeben werden und sollten möglichst zeitnah voneinander stattfinden.
Mein Betreuer ist ins Ausland übersiedelt und nicht mehr an der Uni Wien tätig. Kann mich jemand anderer im Fach der Diplomarbeit prüfen?
Ja. Der/die BetreuerIn ist zwar in der Regel auch PrüferIn, aber nicht zwingend. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Gibt es eine vorgeschriebene Menge an Literatur für die Abschlussprüfung im zweiten Unterrichtsfach?
Studienrechtlich gibt es keine Vorgaben. Der Inhalt der Prüfung ist grundsätzlich mit der/dem PrüferIn zu vereinbaren.
Darf einE angefragteR PrüferIn auch ablehnen?
Kontaktieren Sie in dem Fall Ihre StudienServiceStelle bzw. Ihr StudienServiceCenter.
Darf die/der zweite PrüferIn auch jemand sein, bei dem ich noch nie eine Lehrveranstaltung besucht habe?
Ja, das spielt keine Rolle.
Wie lange vorher sollte man sich eineN zweiteN PrüferIn für die Abschlussprüfung suchen?
Hier gibt es unterschiedliche Empfehlungen (von "bis Jahresende" bis "zwei Monate vorher").
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in Ihrer StudienServiceStelle bzw. Ihrem StudienServiceCenter, da es in den großen Unterrichtsfächern zu Engpässen bei den ZweitprüferInnen kommen kann.
Aus welchem Personenkreis ist der/die zweite PrüferIn zu wählen?
Auf vielen Websites von Studienprogrammleitrungen und StudienServiceStellen/StudienServiceCentern finden Sie entsprechende Listen. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei Ihrer StudienServiceStelle bzw. Ihrem StudienServiceCenter nach.
Wer prüft bei der Abschlussprüfung im Fach der Diplomarbeit?
In der Regel übernimmt diese Rolle der/die BetreuerIn.
Ist bei der Abschlussprüfung einE "neutraleR BeisitzerIn" erforderlich?
Aus studienrechtlicher Sicht ist das nicht notwendig. Bitte beachten Sie hier die Vorgabe der jeweiligen Studienprogrammleitung.
Hinweis: Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich; Zeugen dürfen sowohl von der PrüferIn als auch von der KandidatIn mitgebracht werden.
Wird es wieder Prüfungswochen und zugeteilte PrüferInnen geben?
Das hängt von der Menge der angemeldeten Prüfungen in der Schlussphase ab. Sollten aufgrund der weiteren Entwicklung Prüfungswochen abgehalten werden, werden Sie jedenfalls rechtzeitig per E-Mail darüber informiert.
Schulpraxis/LehrerInnendienstrecht
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Ich habe schon in einem früheren Studium ein Fachbezogenes Praktikum (FAP) absolviert. Kann es mir anerkannt werden?
Ein FAP aus einem früheren Studium kann dann anerkannt werden, wenn es sich um dasselbe Unterrichtsfach handelt.
Kann Unterrichtstätigkeit als Schulpraxis für Masterstudien anerkannt werden?
Wenn ich im alten Dienstrecht angestellt bin, kann ich dann zwangsweise ins neue Dienstrecht umgestellt werden?
Grundsätzlich gilt: Wer bereits im alten Dienstrecht angestellt ist, bleibt auch im alten Dienstrecht. Die Universität Wien kann jedoch zum Dienstrecht keine verbindlichen Aussagen treffen; wenden Sie sich deshalb bitte an die zuständigen Bildungsdirektionen.
Umgang mit mehreren parallelen Studienverläufen
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Ich habe zwei Studienverläufe mit vier Unterrichtsfächern, die zu einem neuen Studienverlauf zusammengelegt werden sollen. Was muss ich tun?
Die Zusammenlegung erfolgt erst nach Abschluss aller Abschnitte in der gewünschten Kombination sowie Meldung von Thema und BetreuerIn (noch in der alten Kombination).
Anleitungen und das entsprechende Formular finden Sie auf der Website Ihres StudienServiceCenters.
Ich habe zwei parallele Studienverläufe mit insgesamt drei Unterrichtsfächern. Wie kann ich alle drei abschließen?
Zunächst muss eines der Studien abgeschlossen werden. Dann kommt für jenes Unterrichtsfach, welches auch im zweiten Studienverlauf vorkommt, die entsprechende Senatsverordnung zur Anwendung (zwei Diplomarbeiten, drei Abschlussprüfungen, zwei akademische Grade). Die zweite Diplomarbeit kann wiederum in jedem Unterrichtsfach verfasst werden.
Bezüglich Anerkennungen gemäß der Senatsverordnung wenden Sie sich bitte an Ihre StudienServiceStelle bzw. Ihr StudienServiceCenter.
Was passiert, wenn ich mit dem dritten Unterrichtsfach nicht rechtzeitig fertig werde?
Dieses dritte Unterrichtsfach kann nach dem Ende des Wintersemesters 2020/21 als Bachelor-Erweiterungsstudium ohne Zeitdruck absolviert werden.
Ich habe den Antrag auf das Zusammenlegen von Studienverläufen bereits gestellt - was muss ich tun, um meine Abschnitte anerkennen zu lassen?
Derzeit können Sie an den StudienServiceCentern/StudienServiceStellen Ihrer Unterrichtsfächer die Anerkennung beantragen. Für die Zukunft ist ein in das Umstiegsformular integrierter Anerkennungsantrag geplant.
Gemeinsames Diplomstudium Lehramt mit externen Universitäten
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Ich studiere in einem Diplomstudium Lehramt mit einer anderen österreichischen Universität, welche Fristen gelten für mich?
Da diese Konstellationen einzelne Ausnahmefälle sind, melden Sie sich bitte unbedingt bei der zuständigen StudienServiceStelle/dem zuständigen StudienServiceCenter, damit eine Lösung mit der jeweiligen Universität gefunden werden kann.
Umstieg ins Bachelorstudium
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Wie genau funktioniert der Umstieg ins Bachelorstudium?
Ein Umstieg auf das Bachelorstudium ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Dieser Schritt sollte nur nach Beratung im SSC/SSSt erfolgen, auch sollten alle Konsequenzen berücksichtig werden. Sollte nach reiflicher Überlegung die Entscheidung für einen Umstieg gefallen sein, dann erfolgt dieser im StudienServiceCenter bzw. in der StudienServiceStelle eines Ihrer Unterrichtsfächer mittels Formular und ist bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 jederzeit möglich, auch außerhalb der Zulassungsfristen. Wir empfehlen, den Umstieg in diesem Fall rechtzeitig vor den Anmeldephasen im September/Februar durchführen zu lassen und somit Probleme beim Anmelden von Lehrveranstaltungen für das Wintersemester zu vermeiden.
Soll ich gleich umsteigen oder bis zum 30.04.2021 mit dem Umstieg warten?
Wenn es chancenlos ist, dass das Diplomstudium beenden werden kann, dann ist ein sofortiger Umstieg zu empfehlen. In den Sommermonaten ist in den meisten SSSts/SSCs/SPLen nicht so viel los, daher ist diese Zeit günstig für Beratung, Umstieg und Anerkennungen.
Wenn es noch eine Chance gibt, im Diplomstudium abzuschließen, dann wird dringend empfohlen den Abschluss zu versuchen und nicht voreilig umzusteigen. Ein Umstieg ist endgültig. Ein Umstieg in das Bachelorstudium Lehramt kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen.
Kann ich auch nur in einem Unterrichtsfach in das Bachelorstudium Lehramt umsteigen?
Nein, auch ein Abschluss im das Diplomstudium Lehramt kann nur in beiden zwei Fächern erfolgen. Es ist nicht möglich das eine Unterrichtsfach im Diplomstudium und das andere Unterrichtsfach im Bachelorstudium abzuschließen.
Ist es möglich zwei Unterrichtsfächer im Diplomstudium Lehramt zu betreiben und ein Unterrichtsfach als Erweiterungsstudium im Bachelorstudium Lehramt?
Ja, das ist zulässig.
Falls ich im Rahmen des Bachelorstudiums ein drittes Unterrichtsfach absolviere, erhalte ich dafür dann einen akademischen Grad?
Nein, für ein drittes Unterrichtsfach im Rahmen des Bachelorstudiums erhalten Sie keinen weiteren akademischen Grad. Es ist das komplette Teilcurriculum des jeweiligen Unterrichtsfachs zu absolvieren (inkl. Bachelorarbeit und Fachbezogenes Praktikum).
Was passiert, wenn ich das Studium bis 30.04.2021 nicht abschließen kann und auf das Bachelorstudium Lehramt umsteigen muss?
Sollte ein erfolgreicher Studienabschluss bis zum 30.04.2021 nicht möglich sein, raten wir zu einem raschen Umstieg auf das BEd-Studium.
Dazu ist eine Beantragung der Zulassung erforderlich, es erfolgt keine automatische Unterstellung.
Was passiert mit den Leistungen, die im Diplomstudium-LA absolviert wurden?
Die Leistungen werden per Anerkennungsverordnung (siehe das jeweilige Mitteilungsblatt) entsprechend für das aktuelle Curriculum anerkannt. Überzählige Leistungen sind gegebenenfalls für den Wahlbereich oder ein weiterführendes Masterstudium verwendbar.
Damit die Anerkennungen gemäß Verordnung durchgeführt werden können, ist eine Rückmeldung im jeweiligen SSC/SSSt erforderlich.
Stimmt es, dass mit dem ersten Studienabschnitt schon das komplette Bachelorstudium Lehramt anerkannt werden kann?
Nein, das ist nicht korrekt. Der erste Studienabschnitt im Diplomstudium Lehramt dauert bei fast allen Unterrichtsfächern vier Semester, das BEd-Studium dauert hingegen acht Semester.
Für fast alle Unterrichtsfächer gibt es Anerkennungsverordnungen, die den Umstieg vom Diplomstudium Lehramt in den BEd regeln.
Was, wenn nach Anerkennung aller im Bachelorstudium verwendbaren Leistungen noch Leistungen übrigbleiben? noch Leistungen übrigbleiben?
Alle Leistungen des Diplomstudiums Lehramt scheinen im Sammelzeugnis auf. Wenn Leistungen im Bachelorstudium Lehramt nicht "verwendet" (anerkannt) wurden, können sie bei Gleichwertigkeit für das Masterstudium Lehramt anerkannt werden.