Kriterien und Ablauf von Anerkennungen
Ordentliche Studierende können sich positiv absolvierte Prüfungen für andere Studien anerkennen lassen, solange die Leistungen von Inhalt und Umfang her gleichwertig sind. Die Prüfung muss an der Universität Wien oder einer anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt worden sein
Die Anerkennung von Leistungen, die Sie an der Universität Wien erbracht haben, erfolgt mittels Antrag über u:space, im Fall von externen Leistungen beim StudienServiceCenter bzw. der StudienServiceStelle. Die Studienprogrammleitung (SPL) entscheidet dann binnen maximal zwei Monaten per Bescheid.
Häufig gestellte Fragen
Wo ist der Antrag zu stellen?
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Wie lange muss ich auf eine Entscheidung warten und wie erfahre ich von dieser?
Was tue ich, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin?
Was ist die Rechtsgrundlage?