Abweichende Prüfungsmethoden

Studierende, die eine länger andauernde Behinderung nachweisen, sind berechtigt, eine Prüfung in einer abweichenden Methode abzulegen. Die SPL entscheidet, ob eine abweichende Prüfungsmethode gewährt wird.

Entsprechende Anträge sind unverzüglich bei Eintritt der Beeinträchtigung, spätestens bei der Anmeldung zu einer Prüfung einzubringen. Die angeordnete Modifikation der Prüfung ist in der Folge auf die Dauer der Beeinträchtigung auf alle gleichartigen Prüfungen der oder des betroffenen Studierenden im jeweiligen Studium anzuwenden.

Das Team Barrierefrei der Universität Wien berät Studierende, Lehrende und SPL in diesem Zusammenhang.